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   BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04   

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https://dejure.org/2007,40630
BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04 (https://dejure.org/2007,40630)
BPatG, Entscheidung vom 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04 (https://dejure.org/2007,40630)
BPatG, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 26 W (pat) 165/04 (https://dejure.org/2007,40630)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BPatG, 20.06.2000 - 24 W (pat) 247/99
    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Zur Begründung hat sie unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des BPatG zu der angemeldeten Marke "Duo-Aktiv Tabs" (PAVIS PROMA, BPatG 24 W (pat) 247/99, 20.06.00) und des HABM zu der angemeldeten Marke "TRI-CLAMP" (PAVIS PROMA, HABM R 0024/00-2, 13.03.01) ausgeführt, die angemeldete Wortmarke sei in sprachüblicher Form aus den beiden Bestandteilen "TRI" und "AKTIV" zusammengesetzt.
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Auch dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Warenverkehr zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 805 und 809 - Philips).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    FLAM/POLYFLAM" (GRUR 1999, 735); denn die im Widerspruchsverfahren bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr an die sofortige Erfassbarkeit des Begriffsgehalts einer Bezeichnung anzulegenden Maßstäbe stimmen mit den Anforderungen, die bei der Prüfung der Unterscheidungskraft anzulegen sind, nicht überein.
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO).
  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Dass Eintragungen identischer oder vergleichbarer Marken keinerlei verbindliche Bedeutung für das Patentamt im Rahmen der Prüfung nachträglich angemeldeter Marken entfalten, ist in Rechtsprechung und Literatur nahezu unumstritten (vgl. z. B. BPatGE 13, 113, 116 ff. - men"s club; GRUR 2006, 333, 337 f. - Portraitfoto "Marlene Dietrich"; MarkenR 2007, 88 ff. - Papaya).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Maßgeblich ist letztlich, ob der durch die Kombination bewirkte Gesamteindruck über die Zusammenfügung der beschreibenden Elemente hinausgeht oder sich in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (BGH GRUR 2004, 680, 681, Nr. 39 BIOMILD).
  • EuGH, 30.06.2005 - C-286/04

    Eurocermex / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Der für die Beurteilung der Unterscheidungskraft maßgebliche, normal informierte und angemessen aufmerksame und verständige Durchschnittsverbraucher (EuGH GRUR Int. 2005, 823, 825, Nr. 31 - Eurocermex) ist deshalb in der Lage, der angemeldeten Marke sofort und ohne begriffliches Analysieren die Bedeutung "dreifach wirksam" zu entnehmen.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Rdn. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 09.05.2007 - 26 W (pat) 165/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH MarkenR 2005, 22, 25 f., Rdn. 33 - Das Prinzip der Bequemlichkeit; BGH BlPMZ 2004, 30 f. - Cityservice).
  • BPatG, 16.04.2009 - 25 W (pat) 27/07

    Beschreibende Worte nicht als Marke eintragungsfähig

    Zudem dürfte die Beurteilung der Schutzfähigkeit der von der Anmelderin genannten älteren Marken zum Zeitpunkt der Eintragung vor dem Hntergrund der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. GRUR 2004, 192 -DOU-BLEMINT; GRUR 2004, 222 -BIOMILD; GRUR 2004, 674 -Postkantoor) nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen (vgl. auch BPatG PAVIS PROMA 26 W (pat) 165/04 v. 9. Mai 2007 -TRIAKTIV).
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