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   BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16   

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BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16 (https://dejure.org/2018,39029)
BPatG, Entscheidung vom 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16 (https://dejure.org/2018,39029)
BPatG, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 27 W (pat) 28/16 (https://dejure.org/2018,39029)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "LEZZO (Wort-Bild-Marke)/LEZZO" - Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit - deutlich erkennbarer Hinweis auf die Möglichkeit des Bestreitens der Benutzung - objektiver Grund für Zweifel an der Unvoreingenommenheit des abgelehnten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
    Die Aufklärungspflicht des Gerichts findet ihre Grenze vor allem dort, wo Hinweise des BPatG die Stärkung der prozessualen Position einer Partei und damit gleichzeitig die Schwächung der Stellung der anderen Partei nach sich ziehen würden (Knoll in: Ströbele/Hacker/Thiering , Markengesetz, 12. Auflage, 2018; § 76 Rdnr. 11; Ströbele in: Ströbele/Hacker/Thiering , Markengesetz, 12. Auflage, 2018; § 43 Rdnr. 68; BGH NJW 2004, 164 zur Richterablehnung bei Hinweis auf Verjährung eines Anspruchs).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
    In jedem Fall muss schon der äußere Anschein von Befangenheit, der "böse Schein" von Voreingenommenheit (BVerfGE 108, 122, 129), vermieden werden.
  • BGH, 22.04.1999 - I ZR 37/97

    Hinweispflicht des Berufungsgerichts; Rechtstellung des Lagerhalters im Hinblick

    Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
    Diese Hinweisverpflichtung des Gerichts, welche grundsätzlich auch in Verfahren gilt, in denen die Beteiligten anwaltlich vertreten sind (vgl. z. B. BGH NJW 1999, 3716; BGH NJW 2001, 2548, 2549), und die vor allem dem in § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthaltenen Verbot von Überraschungsentscheidungen dient, findet jedoch dort ihre Grenze, wo das Gericht andernfalls seine Neutralitätspflicht verletzen würde, wie z. B. durch Einführung neuer Einreden, Hinlenken der Beteiligten auf eine andere tatsächliche Begründung, Ausfüllen von Lücken im Sachvortrag.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch

    Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
    Diese Hinweisverpflichtung des Gerichts, welche grundsätzlich auch in Verfahren gilt, in denen die Beteiligten anwaltlich vertreten sind (vgl. z. B. BGH NJW 1999, 3716; BGH NJW 2001, 2548, 2549), und die vor allem dem in § 139 Abs. 2 Satz 1 ZPO enthaltenen Verbot von Überraschungsentscheidungen dient, findet jedoch dort ihre Grenze, wo das Gericht andernfalls seine Neutralitätspflicht verletzen würde, wie z. B. durch Einführung neuer Einreden, Hinlenken der Beteiligten auf eine andere tatsächliche Begründung, Ausfüllen von Lücken im Sachvortrag.
  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.05.2018 - 27 W (pat) 28/16
    Die Frage der Benutzung einer Widerspruchsmarke ist gerade eine Ausnahme von dem das patentamtliche und patentgerichtliche Verfahren ansonsten beherrschenden Grundsatz, dass der Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen und das Vorbringen der Beteiligten bis zum Erlass der Entscheidung in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (BGH, Beschluss vom 14.05.1998 Rdnr. 24, I ZB 9/96 - DRAGON).
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