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BPatG, 09.06.2009 - 21 W (pat) 305/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05
Informationsübermittlungsverfahren II
Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 21 W (pat) 305/08
Da die Einspruchsfrist im vorliegenden Verfahren nach dem 1. Januar 2002 zu laufen begonnen hat und der Einspruch vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, ist das Bundespatentgericht für die Entscheidung gemäß § 147 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 PatG in der bis einschließlich 30. Juni 2006 gültigen Fassung weiterhin zuständig (vgl. BGH GRUR 2007, 862 ff. -Informationsübermittlungsverfahren II; BPatG GRUR 2007, 449 f. -Rundsteckverbinder). - BPatG, 07.08.2000 - 5 W (pat) 15/98
Kosten im Gebrauchsmuster-Beschwerdeverfahren
Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 21 W (pat) 305/08
Erforderlich ist hierfür aber, dass dies aus Gründen der Billigkeit gerechtfertigt ist, wofür insbesondere an das Verhalten oder die Verhältnisse der Verfahrensbeteiligten angeknüpft werden kann (vgl BGH GRUR 1996, 399, 401 -Schutzverkleidung; BPatG, GRUR 2001, 329 -Umschreibungsverfahren II). - BGH, 13.02.1996 - X ZB 14/94
"Schutzverkleidung"; Kostenpflicht des Veranlassers in einem Beschwerdeverfahren …
Auszug aus BPatG, 09.06.2009 - 21 W (pat) 305/08
Erforderlich ist hierfür aber, dass dies aus Gründen der Billigkeit gerechtfertigt ist, wofür insbesondere an das Verhalten oder die Verhältnisse der Verfahrensbeteiligten angeknüpft werden kann (vgl BGH GRUR 1996, 399, 401 -Schutzverkleidung; BPatG, GRUR 2001, 329 -Umschreibungsverfahren II).