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   BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14   

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https://dejure.org/2016,28234
BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14 (https://dejure.org/2016,28234)
BPatG, Entscheidung vom 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14 (https://dejure.org/2016,28234)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 19 W (pat) 9/14 (https://dejure.org/2016,28234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Widerruf eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und Anordnung zum Identifizieren des Benutzers eines Mobiltelefons oder zum Mithören der abgehenden Gespräche" nach Einspruchserhebung wegen fehlenden Beruhens auf einer erfinderischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BPatG, 16.06.2009 - 10 W (pat) 43/07
    Auszug aus BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14
    Solche besonderen Umstände können u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren des Patentamts liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14
    Solche besonderen Umstände können u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren des Patentamts liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BPatG, 16.10.2003 - 17 W (pat) 1/01
    Auszug aus BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14
    Solche besonderen Umstände können u. a. auch in einem fehlerhaften Verfahren des Patentamts liegen, wenn ein schwerwiegender Verstoß vorliegt oder der Verfahrensverstoß ursächlich für die Beschwerdeeinlegung war (vgl. Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73 Rdn. 139 ff. m. Nw.; BPatG BlPMZ 2006, 372, 374 - Frequenzsignal; BPatGE 47, 224, 231 - Mikroprozessor; BPatGE 49, 154, 161 ff. - Tragbares Gerät; BlPMZ 2010, 41, 43 - Mobilfunknetzwerk).
  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14
    Im Hinblick darauf, dass gemäß § 21 Abs. 2 PatG ein Patent grundsätzlich nur insoweit widerrufen werden darf, als die Widerrufsgründe reichen, wäre allenfalls bei Zweifeln an dem prozessualen Begehren der Patentinhaberin ein Hinwirken der Patentabteilung auf eine Klarstellung angezeigt gewesen, in welchem Umfang die Patentinhaberin ihr Patent verteidigen will (vgl. BGH Beschluss v 27.06.2007, X ZB 6/05, GRUR 2007, 862 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 16.09.2008 - X ZB 29/07

    Antennenhalter

    Auszug aus BPatG, 09.06.2016 - 19 W (pat) 9/14
    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Patentabteilung nicht dazu, vor der abschließenden Entscheidung ihre - vorläufige - rechtliche Würdigung des zu beurteilenden Sachverhalts mitzuteilen (vgl. Schulte, a. a. O., § 59 Rdn. 215 m: Nw.; BGH Beschluss v. 16.09.2008, X ZB 29/07, GRUR 2009, 91 - Antennenhalter).
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