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   BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02   

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https://dejure.org/2003,25466
BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02 (https://dejure.org/2003,25466)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02 (https://dejure.org/2003,25466)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 29 W (pat) 183/02 (https://dejure.org/2003,25466)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.06.2000 - I ZB 4/98

    Buchstabe "K"; Unterscheidungskraft eines als Wortmarke angemeldeten

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Entgegen der Begründung der Markenstelle sind Buchstaben nämlich nicht pauschal als kennzeichnungsschwach oder generell als Typenangaben anzusehen, sondern wie sonstige Wortmarken zu behandeln und dahingehend zu prüfen, ob sie eine beschreibende Angabe darstellen (vgl hierzu BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe K; GRUR 2003, 343 - Buchstabe Z; BPatG GRUR 2003, 794 - @).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 168/98

    Marlboro-Dach; Beurteilung des Gesamteindrucks bei Überlagerung eines verwendeten

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Die Schrägstellung ist ebenfalls kein geeignetes Unterscheidungskriterium, weil die Anbringung der Marke auf der Ware dadurch nicht festgelegt ist, genausowenig wie ihre Präsentation im Markt (BGH GRUR 2002, 171 - Marlboro-Dach).
  • BGH, 31.10.2002 - I ZR 138/00

    "Knabberbärchen"; Verwechslungsgefahr zwischen einer Formmarke und einer

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Für die Frage der Markenähnlichkeit ist der jeweilige Gesamteindruck der Marken maßgeblich, bei dem grundsätzlich nicht die gegebenen Unterschiede, sondern das Maß an Übereinstimmung den Beurteilungsmaßstab bilden (vgl BGH GRUR 2003, 519, 521 - Knabberbärchen).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Denn der Verkehr nimmt die beiden Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahr, so dass er sie nicht miteinander vergleichen kann (std.Rspr BGH GRUR 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 (Nr. 26) - Lloyd).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Entgegen der Begründung der Markenstelle sind Buchstaben nämlich nicht pauschal als kennzeichnungsschwach oder generell als Typenangaben anzusehen, sondern wie sonstige Wortmarken zu behandeln und dahingehend zu prüfen, ob sie eine beschreibende Angabe darstellen (vgl hierzu BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe K; GRUR 2003, 343 - Buchstabe Z; BPatG GRUR 2003, 794 - @).
  • BPatG, 15.01.2003 - 29 W (pat) 40/01
    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Entgegen der Begründung der Markenstelle sind Buchstaben nämlich nicht pauschal als kennzeichnungsschwach oder generell als Typenangaben anzusehen, sondern wie sonstige Wortmarken zu behandeln und dahingehend zu prüfen, ob sie eine beschreibende Angabe darstellen (vgl hierzu BGH GRUR 2001, 161, 162 - Buchstabe K; GRUR 2003, 343 - Buchstabe Z; BPatG GRUR 2003, 794 - @).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine hohe Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (std.Rspr: vgl BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-210/96

    BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Für den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigten Normalverbraucher mit etwas Spezialwissen im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen, von dem hier auszugehen ist (vgl EuGH GRUR Int 1998, 795, 797 (Nr. 31) - Gut Springenheide) ist jedoch ohne weiteres zu erkennen, dass es sich bei der Widerspruchsmarke ebenso wie bei der angegriffenen Marke nicht um das auf dem Waren- und Dienstleistungsgebiet schutzunfähige @-Zeichen handelt, sondern um eine Abwandlung des Einzelbuchstaben "d", der auf dem in Rede stehenden Waren- und Dienstleistungsgebiet keine beschreibende Bedeutung hat.
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Denn der Verkehr nimmt die beiden Marken regelmäßig nicht gleichzeitig nebeneinander wahr, so dass er sie nicht miteinander vergleichen kann (std.Rspr BGH GRUR 2001, 158, 160 - Drei-Streifen-Kennzeichnung; EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 (Nr. 26) - Lloyd).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 09.07.2003 - 29 W (pat) 183/02
    Dabei kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine hohe Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (std.Rspr: vgl BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV).
  • BPatG, 02.08.2005 - 27 W (pat) 353/03
    Sie trägt unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 9. Juli 2003 (29 W (pat) 183/02) vor, der in der angegriffenen Marke enthaltene Zeichenbestandteil "d" sei in seiner Form mit der Widerspruchsmarke verwechselbar.
  • BPatG, 21.01.2004 - 29 W (pat) 229/02
    Zwar weist die grafische Umrandung nach Art des sog Klammeraffen üblicherweise auf den Zusammenhang der angebotenen Waren und Dienstleistungen mit dem Internet hin (vgl BPatG 29 W (pat) 183/02 - Bildmarke "d").
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