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   BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09   

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https://dejure.org/2013,32340
BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2013,32340)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2013,32340)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - 17 W (pat) 82/09 (https://dejure.org/2013,32340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 PatG, § 1 Abs 3 PatG, § 1 Abs 4 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Erzeugen von Bildern mit wirklichkeitsgetreuen Modifikationen - Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens" - zur Patentfähigkeit - kein Lösung einer technischen (Teil-)Problemstellung

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zum Erzeugen von Bildern mit wirklichkeitsgetreuen Modifikationen - Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens" - zur Patentfähigkeit - kein Lösung einer technischen (Teil-)Problemstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.02.2011 - X ZR 121/09

    Webseitenanzeige

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung, ob ein Ausschlusstatbestand vorliegt darauf abzustellen, ob ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird, vgl. BGH in GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung, BGH in GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige.

    Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt, vgl. BGH in GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; BGH in GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige.

  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09
    Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung, ob ein Ausschlusstatbestand vorliegt darauf abzustellen, ob ein konkretes technisches Problem mit technischen Mitteln gelöst wird, vgl. BGH in GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung, BGH in GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige.

    Ein technisches Mittel zur Lösung eines technischen Problems liegt vor, wenn Gerätekomponenten modifiziert oder grundsätzlich abweichend adressiert werden, wenn der Ablauf eines zur Problemlösung eingesetzten Datenverarbeitungsprogramms durch technische Gegebenheiten außerhalb der Datenverarbeitungsanlage bestimmt wird oder wenn die Lösung gerade darin besteht, ein Datenverarbeitungsprogramm so auszugestalten, dass es auf die technischen Gegebenheiten der Datenverarbeitungsanlage Rücksicht nimmt, vgl. BGH in GRUR 2010, 613 - Dynamische Dokumentengenerierung; BGH in GRUR 2011, 610 - Webseitenanzeige.

  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09
    Welches Problem durch eine Erfindung gelöst wird, ist objektiv danach zu bestimmen, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH in GRUR 2005, 141 - Anbieten interaktiver Hilfe).
  • BGH, 26.10.2010 - X ZR 47/07

    Wiedergabe topografischer Informationen

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09
    Die beanspruchte Lehre führt zwar zu benutzerfreundlichen Verbesserungen bei der Informationswiedergabe, leistet jedoch keinen Beitrag zur Lösung eines technischen Problems, vgl. BGH in GRUR 2011, 125 - Wiedergabe topografischer Informationen, insbesondere unter III.4.a).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 09.07.2013 - 17 W (pat) 82/09
    Auch die übrigen Patentansprüche 2 bis 23 sind nicht gewährbar, da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann (BGH in GRUR 1997, 120 "Elektrisches Speicherheizgerät").
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