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   BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18   

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https://dejure.org/2020,40263
BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2020,40263)
BPatG, Entscheidung vom 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2020,40263)
BPatG, Entscheidung vom 09. Juli 2020 - 25 W (pat) 536/18 (https://dejure.org/2020,40263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Team Business IT" - keine Unterscheidungskraft - zur Verfahrensaussetzung bei Vorgreiflichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (40)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf).

    Dabei kommt es auf die Sicht des normal informierten und angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers im Bereich der einschlägigen Waren und Dienstleistungen (vgl. EuGH, GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord/Hukla; GRUR 2004, 943, 944 Rn. 24 - SAT 2; GRUR 2004, 428 Rn. 30 f. - Henkel; BGH, GRUR 2006, 850.

    Hiervon ausgehend besitzen Bezeichnungen keine Unterscheidungskraft, denen die maßgeblichen Verkehrskreise im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Rn. 19 - FUSSBALL WM 2006; EuGH GRUR 2004, 674 Rn. 86 - Postkantoor).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-383/99

    Procter & Gamble / HABM

    Auszug aus BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18
    Ein zusammengesetztes Zeichen könne in seiner Gesamtheit auch dann schutzfähig sein, wenn seine einzelnen Bestandteile beschreibend seien (EuGH GRUR 2001, 1145 - Baby-dry).

    Soweit die Anmelderin auf die in einem sehr frühen Stadium der markenrechtlichen Rechtsprechung des EuGH getroffene Entscheidung GRUR 2001, 1145 - Babydry, verweist, ist diese Entscheidung nach allgemeiner Auffassung durch die spätere Spruchpraxis des EuGH als überholt anzusehen.

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 09.07.2020 - 25 W (pat) 536/18
    Denn die Hauptfunktion einer Marke liegt darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. BGH, GRUR 2014, 569 Rn. 10 - HOT; GRUR 2013, 731 Rn. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143 Rn. 7 - Starsat; GRUR 2012, 270 Rn. 8 - Link economy; GRUR 2010, 1100 Rn. 10 - TOOOR!; GRUR 2010, 825 Rn. 13 - Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rn. 18 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2018, 301 Rn. 11 - Pippi Langstrumpf).

    Darüber hinaus fehlt die Unterscheidungskraft u. a. aber auch solchen Angaben, die sich auf Umstände beziehen, welche die beanspruchten Produkte zwar nicht unmittelbar betreffen, durch die aber ein enger beschreibender Bezug zu dem betreffenden Produkt hergestellt wird (BGH a. a. O. - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2010, 1100 Rn. 23 - TOOOR!).

  • BPatG, 18.03.2021 - 30 W (pat) 577/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "CAPE IT (Wort-Bild-Marke)" - fehlende

    Die Benutzung und die Verständlichkeit des Akronyms "IT" im inländischen Sprachgebrauch ist eine offenkundige Tatsache (vgl. u.a. BPatG PAVIS PROMA 25 W (pat) 536/18 - TEAM BUSINESS IT), und auch die Anmelderin zieht den beschreibenden Charakter des Wortelements nicht in Zweifel, sondern gesteht ihn zu.
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