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BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98
RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen gelten diese Kriterien entsprechend (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).Der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die angemeldete Wortfolge in ihrer Gesamtheit zu Grunde zu legen, denn das angesprochene Publikum nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (…vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 - BioID; BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE COR-PORATION).
- BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04
LOKMAUS
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Ob die Wortfolge von der Anmelderin erfunden oder bisher ausschließlich von ihr benutzt wurde, ist angesichts des glatt beschreibenden Aussagegehalts unerheblich (vgl. BGH GRUR 2005, 578, 580 - LOKMAUS). - BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97
YES; Unterscheidungskraft einer Marke
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
- EuGH, 15.09.2005 - C-37/03
BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist die angemeldete Wortfolge in ihrer Gesamtheit zu Grunde zu legen, denn das angesprochene Publikum nimmt ein als Marke verwendetes Zeichen so auf, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rn. 29 - BioID; BGH GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE COR-PORATION). - BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02
BerlinCard
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt einer Wortmarke nur dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt oder es sich um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom angesprochenen Publikum stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard). - BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00
"Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge
Auszug aus BPatG, 09.08.2006 - 29 W (pat) 180/04
Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft von Wortfolgen gelten diese Kriterien entsprechend (vgl. BGH GRUR 2002, 1070, 1071 - Bar jeder Vernunft; GRUR 2001, 162, 163 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION).