Rechtsprechung
BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 147/03
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06
- BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
- BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09
- BPatG, 06.10.2010 - 29 W (pat) 147/03
Papierfundstellen
- GRUR 2006, 333
- GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
- afp 2006, 246
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06
Marlene-Dietrich-Bildnis
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG GRUR 2006, 333). - BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09
Marlene-Dietrich-Bildnis II
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG GRUR 2006, 333). - BPatG, 23.10.2007 - 32 W (pat) 28/05
Karl May
Aufgrund der Eignung der Bezeichnung "Karl May", auf den Inhalt von Filmen und Druckereierzeugnissen hinzuweisen, wird der Verkehr den Namen "Karl May" auch in Bezug auf die Dienstleistungen, die auf die Produktion dieser Medien ausgerichtet sind, lediglich als Beschreibung des Inhalts der Produktion verstehen (BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; BPatG GRUR 2006, 333, 335 - Porträtfoto Marlene Dietrich).Ähnlich hat das Bundespatentgericht die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Porträtfotos von Marlene Dietrich auch in Bezug auf Waren und Dienstleistungen verneint, für die das Foto keine unmittelbar beschreibende Angabe darstellte, die aber als typische Merchandising- oder Fanartikel angeboten und daher nur als Hinweis auf die Künstlerin Marlene Dietrich, nicht aber als betrieblicher Herkunftshinweis angesehen werden (vgl. BPatG GRUR 2006, 333, 336 f. - Porträtfoto Marlene Dietrich).
- BPatG, 13.05.2009 - 29 W (pat) 147/03
Porträtfoto von Marlene-Dietrich nicht als Marke für Bekleidung schutzfähig
Die dagegen gerichtete Beschwerde ist ohne Erfolg geblieben (BPatG GRUR 2006, S. 333). - BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 35/06
Ringelnatz
Seiner Funktion nach ist der Name daher reines Werbemittel und kann daher allenfalls für die entsprechenden Werbedienstleistungen als Unternehmenshinweis dienen (vgl. BPatG GRUR 2006, 333, 336 - Porträtfoto Marlene Dietrich).Denn der Aussagehalt des Zeichens im Sinne einer Inhaltsbeschreibung eines (Video-)Films über das Werk oder den Autor Ringelnatz erstreckt sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch auf die Dienstleistungen, die auf die Produktion entsprechender (Video-)Filme gerichtet sind (vgl. BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; GRUR 2001, 1043, 1045 - Gute Zeiten, Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou; BPatG GRUR 2006, 333, 334, 335 - Porträtfoto Marlene Dietrich).
- BPatG, 06.10.2010 - 29 W (pat) 147/03
Markenbeschwerdeverfahren - "Porträtfoto Marlene Dietrich (Bildmarke)" - Bindung …
Die dagegen gerichtete Beschwerde wurde vom Senat mit Beschluss vom 9. November 2005, auf den wegen der Einzelheiten Bezug genommen wird, zurückgewiesen (BPatG GRUR 2006, 333). - BPatG, 23.05.2007 - 32 W (pat) 28/05 Aufgrund der Eignung der Bezeichnung "Karl May", auf den Inhalt von Filmen und Druckereierzeugnissen hinzuweisen, wird der Verkehr den Namen "Karl May" auch in Bezug auf die Dienstleistungen, die auf die Produktion dieser Medien ausgerichtet sind, lediglich als Beschreibung des Inhalts der Produktion verstehen (BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou; BGH GRUR 2001, 1042, 1043 - REICH UND SCHÖN; BPatG GRUR 2006, 333, 335 - Porträtfoto Marlene Dietrich).
Ähnlich hat das Bundespatentgericht die Unterscheidungskraft eines als Marke angemeldeten Porträtfotos von Marlene Dietrich auch in Bezug auf Waren und Dienstleistungen verneint, für die das Foto keine unmittelbar beschreibende Angabe darstellte, die aber als typische Merchandising- oder Fanartikel angeboten und daher nur als Hinweis auf die Künstlerin Marlene Dietrich, nicht aber als betrieblicher Herkunftshinweis angesehen werden (vgl. BPatG GRUR 2006, 333, 336 f. - Porträtfoto Marlene Dietrich).
- BPatG, 24.10.2007 - 28 W (pat) 103/06
Leonardo Da Vinci
Zu diesen Anlässen werden die fraglichen Namen zwar durchaus auch in Verbindung mit den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen verwendet, mit deren Erwerb die Verbraucher ihre Verbundenheit bzw. Bewunderung für die historische Persönlichkeit und ihre Leistungen zum Ausdruck bringen (vgl. BPatG GRUR 2006, 333, 337 - Porträtfoto Marlene Dietrich). - BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05
CASHFLOW
Dies hat in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BGH und des Europäischen Gerichtshofes auch das BPatG z. B. in der aktuellen Entscheidung "Porträtfoto Marlene Dietrich" (GRUR 2006, 333, 337 f.) so festgestellt. - BPatG, 09.03.2011 - 27 W (pat) 160/10
Markenbeschwerdeverfahren - "Dürer-Hotel" - Unterscheidungskraft und kein …
Zwar können im Rahmen von sportlichen Veranstaltungen nebst Verköstigung und Unterbringung die Verbraucher mit ihrer Teilnahme an der Veranstaltung ihre Verbundenheit bzw. ihr Interesse für die historische Persönlichkeit und ihr Werk zum Ausdruck bringen (vgl. BPatG GRUR 2006, 333, 337 - Porträtfoto Marlene Dietrich), wobei den Namen dann lediglich eine beschreibende Funktion zukommt. - BPatG, 05.10.2009 - 27 W (pat) 162/09
- BPatG, 15.01.2009 - 30 W (pat) 11/06
Apotheke pur - "Apotheke pur" nicht als Marke im Pharmazie- und …
- BPatG, 23.05.2007 - 29 W (pat) 106/06
Mirabeau
- BPatG, 07.06.2010 - 27 W (pat) 235/09
Markenbeschwerdeverfahren - "9/11" - zur Frage der Ablehnung eines Vorsitzenden …
- BPatG, 14.03.2007 - 29 W (pat) 26/05
- BPatG, 05.12.2007 - 24 W (pat) 14/05
- BPatG, 08.08.2007 - 29 W (pat) 129/04
- BPatG, 04.04.2007 - 26 W (pat) 257/04
- BPatG, 13.03.2007 - 24 W (pat) 296/04