Rechtsprechung
BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12
Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft
Das Anmeldezeichen reiht sich in entsprechend gebildete Wortzusammensetzungen ein, mit denen jeweils ein Sachhinweis auf ein Internetangebot zu einem bestimmten Thema oder Produktbereich gegeben wird, wie z. B. " elektroniknet .de - Der Online-Shop der...", " Orthopaedie-net .de", " elektro.net - Das neueste für das Elektrohandwerk", " elektroNet ", "ws- elektro.net ", "ENS elektronetshop (Elektroversandhandel)", " FOTONET - Offizieller Fotoshop der...", " foto-net " (Infos im Zusammenhang mit Fotografieren), " kunstnet - Kunst-Online Galerie", "Neues Info-Portal für Personaler: ABSOLVENTA Jobnet ", " Jobnet - Jetzt offene Stellen finden", " BERUFENET - das Netzwerk für Berufe, Berufsinformationen einfach finden" (vgl. vorab überreichte Recherche-Ergebnisse, Bl. 60-73 d. A. sowie die oben zitierte Rspr. zu dem Bestandteil "net"; BPatG, Beschluss vom 09.11.2005, 29 W (pat) 67/03 - Kindernet-World).Dass mit akku-net auf ein Online-Angebot bzw. eine Internet-Vertriebsstätte hingewiesen wird, welche Produkte rund um Akkus zum Gegenstand hat, ist daher nicht nur nahe liegend, vielmehr drängt sich eine solches Verständnis als sachliche Aussage auf.