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   BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03   

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BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03 (https://dejure.org/2005,30127)
BPatG, Entscheidung vom 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03 (https://dejure.org/2005,30127)
BPatG, Entscheidung vom 09. November 2005 - 29 W (pat) 67/03 (https://dejure.org/2005,30127)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).

    Für Waren und Dienstleistungen, die einem typischen Internetangebot für Kinder zuzurechnen sind, erfasst das angesprochene Publikum daher lediglich den beschreibenden Aussagegehalt (vgl. BGH GRUR 2005, 417, 419 - Berlin-Card).

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, Rn. 62 - Libertel; BGH GRUR 2005, 257 - Bürogebäude).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BPatG, 27.05.2003 - 29 W (pat) 176/02
    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Dass der weitere Bestandteil "World" eine gängige Bezeichnung für eine Vertriebsstätte oder Dienstleistungseinrichtung mit einem vielfältigen Produkt- oder Informationsangebot darstellt, hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang festgestellt (vgl. BPatG GRUR 2003, 1051, 1052 - rheumaworld).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Die Unterscheidungskraft einer Wortmarke fehlt unter anderem dann, wenn das Zeichenwort eine für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehende Sachaussage darstellt (vgl. BGH GRUR 1999, 1089 - YES; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Auszug aus BPatG, 09.11.2005 - 29 W (pat) 67/03
    Insoweit bedarf es allerdings der Feststellung, dass eine derartige beschreibende Verwendung vernünftigerweise zu erwarten ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, Rn. 97 - POSTKANTOOR; GRUR 2004, 680, Rn. 38 - BIOMILD; BGH GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe Z; GRUR 2005, 578, 581 - LOKMAUS).
  • BPatG, 20.01.2015 - 29 W (pat) 122/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "akku-net" - keine Unterscheidungskraft

    Das Anmeldezeichen reiht sich in entsprechend gebildete Wortzusammensetzungen ein, mit denen jeweils ein Sachhinweis auf ein Internetangebot zu einem bestimmten Thema oder Produktbereich gegeben wird, wie z. B. " elektroniknet .de - Der Online-Shop der...", " Orthopaedie-net .de", " elektro.net - Das neueste für das Elektrohandwerk", " elektroNet ", "ws- elektro.net ", "ENS elektronetshop (Elektroversandhandel)", " FOTONET - Offizieller Fotoshop der...", " foto-net " (Infos im Zusammenhang mit Fotografieren), " kunstnet - Kunst-Online Galerie", "Neues Info-Portal für Personaler: ABSOLVENTA Jobnet ", " Jobnet - Jetzt offene Stellen finden", " BERUFENET - das Netzwerk für Berufe, Berufsinformationen einfach finden" (vgl. vorab überreichte Recherche-Ergebnisse, Bl. 60-73 d. A. sowie die oben zitierte Rspr. zu dem Bestandteil "net"; BPatG, Beschluss vom 09.11.2005, 29 W (pat) 67/03 - Kindernet-World).Dass mit akku-net auf ein Online-Angebot bzw. eine Internet-Vertriebsstätte hingewiesen wird, welche Produkte rund um Akkus zum Gegenstand hat, ist daher nicht nur nahe liegend, vielmehr drängt sich eine solches Verständnis als sachliche Aussage auf.
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