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   BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01   

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BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01 (https://dejure.org/2002,27829)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01 (https://dejure.org/2002,27829)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2002 - 30 W (pat) 234/01 (https://dejure.org/2002,27829)
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  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Da der Begriff der Verwechslungsgefahr allein im Hinblick auf die Herkunftsfunktion der Marke auszulegen ist (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Rdn 22 - Bravo; GRUR 1998, 922, 924 Rdn 26 ff - Canon), kommt es für die Annahme von Warenähnlichkeit daher darauf an, ob die Waren von den angesprochenen Verkehrskreisen demselben Unternehmen zugeordnet werden.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung stehen (st Rspr vgl BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND jew mwN).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Darüber hinaus sind auch alle weiteren Umstände zu berücksichtigen, die sich auf die Verwechslungsgefahr auswirken können, insbesondere die Kennzeichnungskraft der älteren Marke, wobei die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung stehen (st Rspr vgl BGH GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHÉ/TISSERAND jew mwN).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Da der Begriff der Verwechslungsgefahr allein im Hinblick auf die Herkunftsfunktion der Marke auszulegen ist (EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 Rdn 22 - Bravo; GRUR 1998, 922, 924 Rdn 26 ff - Canon), kommt es für die Annahme von Warenähnlichkeit daher darauf an, ob die Waren von den angesprochenen Verkehrskreisen demselben Unternehmen zugeordnet werden.
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Dies impliziert einen im Einzelfall auszufüllenden Wertungsspielraum, so daß auch bei (noch) gegebener Ähnlichkeit der Waren einerseits und einer gewissen Zeichenähnlichkeit andererseits nicht zwingend auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr geschlossen werden kann (vgl BGH GRUR 2000, 608, 610 - ARD-1).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Es besteht mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens (vgl BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Es besteht mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt des Serienzeichens (vgl BGH GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem; GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 09.12.2002 - 30 W (pat) 234/01
    Der Erfahrungssatz, daß der Verkehr Marken regelmäßig ohne analysierende Betrachtungsweise aufnimmt (vgl BGH MarkenR 1999, 199, 201 liSp 2. Absatz - MONOFLAM/POLYFLAM) spricht dafür, daß die Widerspruchsmarke insgesamt erfaßt wird.
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