Rechtsprechung
   BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10695
BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05 (https://dejure.org/2011,10695)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05 (https://dejure.org/2011,10695)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2011 - 23 W (pat) 351/05 (https://dejure.org/2011,10695)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10695) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 28.09.1989 - 3 U 30/89
    Auszug aus BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05
    Die Anwendung dieser Bestimmung setzt aber voraus, dass der Veräußerer des Streitpatent noch fortexistiert (vgl. Stein-Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 265, Rdn. 3), zumal die Anwendung von § 265 Abs. 2 ZPO gleichsam ins Leere geht, wenn der ursprüngliche Patentinhaber, der das Streitpatent veräußert hat, erlischt, so dass auf Seiten des Patentinhabers andernfalls gar kein partei- und prozessfähiger Beteiligter stünde (vgl. zum Eintritt des Rechtsnachfolgers des - erloschenen - Klägers in einen Zivilprozess ohne Zustimmung des Beklagten: OLG Frankfurt, NJW-RR 1991, 318).
  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Auszug aus BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05
    Die Zulässigkeit der Ansprüche ist im Einspruchsverfahren von Amts wegen auch dann zu überprüfen, wenn von der Einsprechenden der Widerrufsgrund der unzulässigen Erweiterung - wie vorliegend - nicht geltend gemacht worden ist (vgl. hierzu BGH GRUR 1995, 333 - "Aluminium-Trihydroxid") .
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05
    Zwar ist im patentrechtlichen Einspruchsverfahren im Falle der Übertragung des Streitpatents auf einen neuen Inhaber nach Einspruchserhebung § 265 Abs. 2 ZPO grundsätzlich anwendbar (vgl. BGH GRUR 2008, 87, Tz. 25 ff.).
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05
    Die form- und fristgerecht erhobenen Einsprüche sind zulässig, weil in ihnen der Widerrufsgrund des § 21 PatG, insbesondere bzgl. der fehlenden Neuheit (§ 59 Abs. 1 Satz 3 PatG i. V. m. § 21 Abs. 1 Nr. 1 und § 3) angegeben ist und die Tatsachen, die den Einspruch rechtfertigen, im Einzelnen aufgeführt sind (§ 59 Abs. 11 Satz 4 PatG), da in den zugehörigen Begründungen ein konkreter Bezug der einzelnen Merkmale des erteilten Patentanspruchs 1 zum in den Einspruchsschriftsätzen jeweils angeführten Stand der Technik hergestellt wird, um fehlende Neuheit zu belegen, vgl. BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz 2, 251, li.
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 09.12.2011 - 23 W (pat) 351/05
    Diese zeitlich bis zum 30. Juni 2006 begrenzte Verlagerung der Zuständigkeit hat der BGH als nicht verfassungswidrig beurteilt, vgl. BGH GRUR 2009, 184 - Ventilsteuerung m. w. N. Demnach besteht eine vor dem 1. Juli 2006 begründete Zuständigkeit des Bundespatentgerichts für die Entscheidung über den Einspruch auch nach der Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch Art. 1 Nr. 17 des Gesetzes zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes vom 21. Juni 2006 fort.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht