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   BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18   

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BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18 (https://dejure.org/2020,48220)
BPatG, Entscheidung vom 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18 (https://dejure.org/2020,48220)
BPatG, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - 35 W (pat) 3/18 (https://dejure.org/2020,48220)
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  • BPatG, 29.07.2015 - 35 W (pat) 401/13

    Anspruch auf Löschung eines Gebrauchsmusters über Tintenpatronen wegen geltend

    Auszug aus BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18
    Auf die Beschwerden der Beteiligten hat der erkennende Senat diese Entscheidung mit Beschluss vom 29. Juli 2015 (Az.: 35 W (pat) 401/13), der am 5. Januar 2016 in Rechtskraft erwachsen ist, aufgehoben, das Streitgebrauchsmuster in vollem Umfang gelöscht und der Antragsgegnerin die Kosten beider Instanzenzüge auferlegt.

    Für die Löschung des Streitgebrauchsmusters waren sowohl nach der am 24. Juli 2012 verkündeten Hauptsachentscheidung der Gebrauchsmusterabteilung als auch nach der entsprechenden Beschwerdeentscheidung des erkennenden Senats vom 29. Juli 2015 (Az.: 35 W (pat) 401/13), die nebenbei auch die vorliegende Kostengrundentscheidung liefert, im Wesentlichen die Druckschriften EP 1 772 270 A2 (E7 bzw. X8) und die EP 1 570 994 A1 ("Schrift 1" bzw. X38) zielführend.

  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18
    Die Antragstellerinnen sind zwar zu Recht davon ausgegangen, dass es sich bei einem Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren, bei dem ein technischer Gegenstand anhand eines Standes der Technik zu beurteilen ist, grundsätzlich um ein schwieriges Verfahren handelt (vgl. BGH GRUR 2014, 206, 208, Rz. 25 - "Einkaufskühltasche").
  • BGH, 16.07.2009 - I ZB 53/07

    Legostein

    Auszug aus BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG in der Tat einschlägig ist.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2006 - 10 W 139/05

    Erstattung der Kosten für eine Informationsreise der ausländischen Partei an den

    Auszug aus BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18
    Düsseldorf, NJW-RR 2007, 428 f.; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Auszug aus BPatG, 09.12.2020 - 35 W (pat) 3/18
    Die Löschungsverfahren vor den Abteilungen des DPMA tragen zwar Züge eines justizförmigen Verfahrens (vgl. BGH GRUR 2010, 231, 233 - "Legostein" und BlPMZ 2015, 112, 113 - "VIVA FRISEURE/VIVA"), gebührenrechtlich handelt es sich bei diesen aber um Verfahren vor einer Verwaltungsbehörde, weshalb hier der Gebührentatbestand Nr. 2300 VV RVG in der Tat einschlägig ist.
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