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   BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05   

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BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05 (https://dejure.org/2008,23252)
BPatG, Entscheidung vom 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05 (https://dejure.org/2008,23252)
BPatG, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 6 W (pat) 15/05 (https://dejure.org/2008,23252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2009, 50
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 28.12.2005 - 21 W (pat) 63/05
    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Nach der Rechtsprechung ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BPatGE 49, 154 - tragbares Gerät).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Nach der Rechtsprechung ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BPatGE 49, 154 - tragbares Gerät).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Ausgehend von der maßgeblichen objektiven Aufgabe, die auch in der Bezeichnung und Beschreibung der Anmeldung zum Ausdruck kommt und die als Hilfsmittel für die Ermittlung des objektiven technischen Problems heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten aktiver Hilfe - m. w. N.), besteht vorliegend die den Patentansprüchen zugrunde liegende gemeinsame, übergeordnete Aufgabe darin, mittels hochpräziser, integraler, modularer Schalungen sowie weiterer Hilfsmittel und Verfahrensweisen den Bauprozess komplett zu mechanisieren, rationalisieren und effizienter zu gestalten.
  • BPatG, 12.11.1998 - 23 W (pat) 57/97

    Patentanmeldung - Offensichtlichkeitsprüfung

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Offensichtlich ist ein Mangel wie der hier in Frage stehende der fehlenden Einheitlichkeit, wenn er für den Prüfer auf Grund des ihm unterbreiteten Sachverhalts ohne weitere Sachprüfung - in technischer und rechtlicher Beziehung zweifelsfrei als solcher erkennbar ist, d. h. als Mangel offen zutage tritt (vgl. BGH BlPMZ 71, 371, 373 - Isomerisierung; BGH BlPMZ 1972, 323 - Gelbe Pigmente; BGH GRUR 1990, 346, 348 - Aufzeichnungsmaterial; BPatGE 11, 47, 49; 26, 110; BPatGE 40, 254 - Kernmechanisches Modell; vgl. auch Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 42 Rn. 6 ff.; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 42 Rn. 8 ff.; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 42 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 20.12.1988 - X ZB 30/87

    Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Offensichtlich ist ein Mangel wie der hier in Frage stehende der fehlenden Einheitlichkeit, wenn er für den Prüfer auf Grund des ihm unterbreiteten Sachverhalts ohne weitere Sachprüfung - in technischer und rechtlicher Beziehung zweifelsfrei als solcher erkennbar ist, d. h. als Mangel offen zutage tritt (vgl. BGH BlPMZ 71, 371, 373 - Isomerisierung; BGH BlPMZ 1972, 323 - Gelbe Pigmente; BGH GRUR 1990, 346, 348 - Aufzeichnungsmaterial; BPatGE 11, 47, 49; 26, 110; BPatGE 40, 254 - Kernmechanisches Modell; vgl. auch Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 42 Rn. 6 ff.; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 42 Rn. 8 ff.; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 42 Rn. 26 ff.).
  • BGH, 03.12.1991 - X ZB 5/91

    Kein Begründungsmangel bei Übergehen eines Beweisantritts zu Erfindungshöhe

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Nicht ausreichend sind insbesondere bloße summarische Feststellungen, formelhafte Wendungen oder Ausführungen, die nicht erkennen lassen, welche Gründe für die Entscheidung maßgebend waren, inhaltlos sind bzw. sich in bloßen Wiederholungen des Gesetzes oder allgemeiner Rechtsgrundsätze erschöpfen (BPatGE 1, 76, 77; 6, 50, 52; 7, 26, 29; 14, 209, 210-211; 49, 154 - tragbares Gerät; BGH GRUR 1992, 159 - Crackkatalysator II; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 100 Rdn. 61 - m. w. N.).
  • BGH, 14.12.1978 - X ZB 14/77

    Farbbildröhre

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Nach der Rechtsprechung ist bei der Beurteilung eines Erfindungskomplexes und des hierzu erforderlichen wirtschaftlichen und technologischen Zusammenhangs auch darauf zu achten, dass eine unnötige Zerstückelung von Anmeldungen vermieden wird und zusammengehörige Fragen in einem Verfahren behandelt werden (BGH GRUR 1979, 461, 462 - Farbbildröhre; BGH GRUR 2002, 143, 146 - Suche fehlerhafter Zeichenketten; BPatGE 49, 154 - tragbares Gerät).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BPatG, 10.01.2008 - 6 W (pat) 15/05
    Ausgehend von der maßgeblichen objektiven Aufgabe, die auch in der Bezeichnung und Beschreibung der Anmeldung zum Ausdruck kommt und die als Hilfsmittel für die Ermittlung des objektiven technischen Problems heranzuziehen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger; BGH GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten aktiver Hilfe - m. w. N.), besteht vorliegend die den Patentansprüchen zugrunde liegende gemeinsame, übergeordnete Aufgabe darin, mittels hochpräziser, integraler, modularer Schalungen sowie weiterer Hilfsmittel und Verfahrensweisen den Bauprozess komplett zu mechanisieren, rationalisieren und effizienter zu gestalten.
  • BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21

    Künstliche Intelligenz kann nicht Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG sein -

    Es trifft zu, dass sich eine Prüfung nach § 42 PatG darauf beschränkt, ob eine vorgelegte Erfinderbenennung gemessen an den Vorgaben von § 37 Abs. 1 PatG und § 7 PatV offensichtliche Mängel aufweist (vgl. BPatG GRUR 2009, 50, 52 - "Offensichtlichkeitsprüfung").
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