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   BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10   

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BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2010,24956)
BPatG, Entscheidung vom 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2010,24956)
BPatG, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - 29 W (pat) 68/10 (https://dejure.org/2010,24956)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrer-umfrage.de PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrer-umfrage.de PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrer-umfrage.de PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "fahrer-umfrage.de PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 16.01.2007 - 33 W (pat) 183/04
    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    In Kombination mit der darunter befindlichen Wortfolge "PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE" und dem Rechteck weist das angemeldete Zeichen insgesamt ein Mindestmaß an Eigenart auf, das im Gegensatz zu als schutzunfähig angesehenen Gestaltungen für die Begründung der erforderlichen Unterscheidungskraft gerade noch ausreicht (vgl. u. a. 33 W (pat) 183/04 - easyline; 32 W (pat) 240/04 -FestSpielHaus; 29 W (pat) 251/03 - Druck Discount 24.de).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Es vermittelt als Ganzes gerade noch einen Eindruck, der über die Zusammenfügung der einzelnen Elemente hinausgeht und sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpft (vgl. EuGH GRUR 2008, 608, Rdnrn. 45 und 69 - EUROHYPO).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Allerdings darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607/608, Rdnr. 59 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 674, 680, Rdnr. 123 - Postkantoor).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2006, 229, 230, Rdnr. 27 -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Allerdings darf die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607/608, Rdnr. 59 - Libertel; EuGH GRUR 2004, 674, 680, Rdnr. 123 - Postkantoor).
  • BPatG, 25.09.2002 - 32 W (pat) 145/01
    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Bei Zeichen, die aus Wort- und Bildbestandteilen gebildet sind, hat sich die Prüfung der Schutzfähigkeit des Zeichens darauf zu erstrecken, ob es als solches, jedenfalls in einem seiner Bestandteile, den geringen Anforderungen an die Unterscheidungskraft genügt (vgl. BPatG 32 W (pat) 145/01 - Milch).
  • BPatG, 15.06.2007 - 32 W (pat) 240/04
    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    In Kombination mit der darunter befindlichen Wortfolge "PKW-ZUFRIEDENHEITS-STUDIE" und dem Rechteck weist das angemeldete Zeichen insgesamt ein Mindestmaß an Eigenart auf, das im Gegensatz zu als schutzunfähig angesehenen Gestaltungen für die Begründung der erforderlichen Unterscheidungskraft gerade noch ausreicht (vgl. u. a. 33 W (pat) 183/04 - easyline; 32 W (pat) 240/04 -FestSpielHaus; 29 W (pat) 251/03 - Druck Discount 24.de).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 10.02.2010 - 29 W (pat) 68/10
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • BPatG, 14.01.2004 - 29 W (pat) 251/03
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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