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   BPatG, 10.03.2008 - 11 W (pat) 4/08   

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https://dejure.org/2008,30639
BPatG, 10.03.2008 - 11 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2008,30639)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2008 - 11 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2008,30639)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2008 - 11 W (pat) 4/08 (https://dejure.org/2008,30639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • CIPReport PDF, S. 41 (Kurzinformation)

    Oberschrift keine Unterschrift

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BPatG, 17.12.2002 - 23 W (pat) 48/01
    Auszug aus BPatG, 10.03.2008 - 11 W (pat) 4/08
    Dies hat der 23. Senat des Bundespatentgerichts in einem sehr ähnlichen Fall fehlender Unterschrift ebenso gesehen (Beschluss vom 17. Dezember 2002 a. E. unter II. 6. - Az.: 23 W (pat) 48/01), erstaunlicherweise daraus aber keine Konsequenzen gezogen, sondern dennoch in der Hauptsache des Beschwerdeverfahrens entschieden.
  • BGH, 20.11.1990 - XI ZR 107/89

    Blanko-"Oberschrift" - "Oberschrift" ist keine Unterschrift iSv §§ 416, 440 Abs.

    Auszug aus BPatG, 10.03.2008 - 11 W (pat) 4/08
    Denn eine "Oberschrift" ist keine Unterschrift (vgl. BGH, NJW 1991, 487 f. = BGHZ 113, 48 ff., 51-54).
  • BPatG, 05.08.2008 - 23 W (pat) 37/08
    Daraus ist aber nicht abzuleiten, dass ein Beschluss überhaupt nicht wirksam zustande gekommen ist (so aber der 11. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 W (pat) 4/08).
  • BPatG, 08.05.2008 - 10 W (pat) 11/07
    Daraus ist aber nicht der weitere Schluss zu ziehen, dass ein Beschluss überhaupt nicht wirksam zustande gekommen sei (so aber der 11. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluss vom 10. März 2008 - 11 W (pat) 4/08).
  • BPatG, 06.09.2018 - 30 W (pat) 803/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "medizinisches Steckgerät" -

    Dies ist dann der Fall, wenn es der Billigkeit entspricht, wie zum Beispiel bei einer fehlerhaften Verfahrensführung durch das DPMA (vgl. BPatG, 6 W (pat) 9/11; 11 W (pat) 4/08; Schulte/Püschel, PatG, 10. Aufl., § 73 Rn. 161).
  • BPatG, 24.04.2012 - 6 W (pat) 9/11
    Es handelt sich dann lediglich um einen Entwurf, so dass auch die darauf beruhende Ausfertigung unwirksam ist (BPatG, Beschluss vom 10. März 2008, 11 W (pat) 4/08, Rdnr. 7).
  • BPatG, 19.07.2010 - 20 W (pat) 81/05

    Patentbeschwerdeverfahren - Beschwerde gegen nicht unterschriebenen

    Neben dem vorliegenden Beschwerdeverfahren sind dem Senat inzwischen drei weitere bekannt, in denen das Formblatt P 2704.0 der Anlass für Feststellungen des Bundespatentgerichts über form- und verfahrensfehlerhafte Beschlüsse des Patentamts war (Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. März 2008, 11 W (pat) 4/08, Leitsätze veröffentlicht in CIPR 2008, 71, vollständig veröffentlicht in der Entscheidungssammlung des Gerichts auf www.bundespatentgericht.de, Beschluss des Bundespatentgerichts vom 17. Dezember 2002, 23 W (pat) 48/01, sowie Beschluss des erkennenden Senats vom 27. Juli 2009, 20 W (pat) 65/04).
  • BPatG, 18.08.2011 - 19 W (pat) 22/11
    Auch der vollständige handschriftliche Namenszug des Prüfers an Stelle des Namenskürzels auf dem Formblatt würde folglich zwar den Tenor des Beschlusses, nicht aber die nachfolgenden Gründe und damit nicht den Beschluss insgesamt ordnungsgemäß unterzeichnen (vgl. Schulte, a. a. O., § 47 Rdn. 9; BPatG v. 10. März 2008, 11 W (pat) 4/08).
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