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   BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10   

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https://dejure.org/2010,28530
BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10 (https://dejure.org/2010,28530)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10 (https://dejure.org/2010,28530)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2010 - 26 W (pat) 1/10 (https://dejure.org/2010,28530)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 2 S 1 PatKostG, § 7 Abs 1 S 2 PatKostG, § 6 PatKostG, § 64a MarkenG, § 47 Abs 6 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Ettore" - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - erforderliche Kontrolle, dass Anweisungen zur Zahlung von Verlängerungsgebühren an beauftragtes Dienstleistungsunternehmen ordnungsgemäß erfolgen - ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ettore" - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - erforderliche Kontrolle, dass Anweisungen zur Zahlung von Verlängerungsgebühren an beauftragtes Dienstleistungsunternehmen ordnungsgemäß erfolgen - ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Ettore" - keine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Verlängerungsgebühr - erforderliche Kontrolle, dass Anweisungen zur Zahlung von Verlängerungsgebühren an beauftragtes Dienstleistungsunternehmen ordnungsgemäß erfolgen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BPatG, 24.09.2002 - 24 W (pat) 145/02
    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10
    Bei der Beurteilung des Verschuldens ist als Maßstab die Beachtung der üblichen, im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt zugrunde zu legen, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1985, 1710; BPatG, Beschluss vom 24. September 2002 - 24 W (pat) 145/02; Schulte PatG, 8. Aufl. 2008, § 123 Rn. 77 m. w. N.).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10
    Bei der Beurteilung des Verschuldens ist als Maßstab die Beachtung der üblichen, im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt zugrunde zu legen, wobei die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht nicht überspannt werden dürfen (vgl. BGH NJW 1985, 1710; BPatG, Beschluss vom 24. September 2002 - 24 W (pat) 145/02; Schulte PatG, 8. Aufl. 2008, § 123 Rn. 77 m. w. N.).
  • BVerfG, 29.12.1994 - 2 BvR 106/93

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der

    Auszug aus BPatG, 10.03.2010 - 26 W (pat) 1/10
    Da aufgrund des im fraglichen Zeitraum liegenden Diebstahlsereignisses allerdings begründete Zweifel an einer ordnungsgemäßen Postbeförderung bestanden haben, hätten sich die Verfahrensbevollmächtigten der Markeninhaberin bei EPAS nach dem Erhalt des Erinnerungsschreibens erkundigen müssen (vgl. BVerfG NJW 1995, 1210; Schulte a. a. O., § 123 Rn. 100, 133).
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