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   BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18   

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https://dejure.org/2020,22917
BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2020,22917)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2020,22917)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2020 - 25 W (pat) 519/18 (https://dejure.org/2020,22917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Entscheidung über Kostenantrag - Rücknahme der Beschwerde - Beschwerdeführer hält trotz Ladungszusatz zur fehlenden Erfolgsaussicht an der mündlichen Verhandlung fest - kein ausreichender Grund für eine Kostenauferlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 13.11.2014 - 25 W (pat) 79/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Festsetzung des Gegenstandswerts

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Soweit das Bundespatentgericht in einigen Entscheidungen Kosten der mündlichen Verhandlung auferlegt hat, betraf dies Fälle, in denen die Beteiligte, auf deren Antrag hin geladen worden war, entweder (unentschuldigt bzw. kommentarlos) nicht erschienen war oder die Absetzung des Termins nicht mehr möglich war (siehe BPatG 27 W (pat) 271/09, Beschluss vom 29. Juni 2010, 27 W (pat) 90/11, Beschluss vom 17. Januar 2012, 27 W (pat) 506/17, Beschluss vom 21. Mai 2019 und die Senatsentscheidung 25 W (pat) 79/12 vom 22. Mai 2014; alle genannten Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 17.01.2012 - 27 W (pat) 90/11

    Markenbeschwerdeverfahren - MONKEE PLATEZ (Wort-Bild-Marke) / THE MONKEES - keine

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Soweit das Bundespatentgericht in einigen Entscheidungen Kosten der mündlichen Verhandlung auferlegt hat, betraf dies Fälle, in denen die Beteiligte, auf deren Antrag hin geladen worden war, entweder (unentschuldigt bzw. kommentarlos) nicht erschienen war oder die Absetzung des Termins nicht mehr möglich war (siehe BPatG 27 W (pat) 271/09, Beschluss vom 29. Juni 2010, 27 W (pat) 90/11, Beschluss vom 17. Januar 2012, 27 W (pat) 506/17, Beschluss vom 21. Mai 2019 und die Senatsentscheidung 25 W (pat) 79/12 vom 22. Mai 2014; alle genannten Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 29.06.2010 - 27 W (pat) 271/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "Praetorius von Richthofen/RICHTHOFEN" -

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Soweit das Bundespatentgericht in einigen Entscheidungen Kosten der mündlichen Verhandlung auferlegt hat, betraf dies Fälle, in denen die Beteiligte, auf deren Antrag hin geladen worden war, entweder (unentschuldigt bzw. kommentarlos) nicht erschienen war oder die Absetzung des Termins nicht mehr möglich war (siehe BPatG 27 W (pat) 271/09, Beschluss vom 29. Juni 2010, 27 W (pat) 90/11, Beschluss vom 17. Januar 2012, 27 W (pat) 506/17, Beschluss vom 21. Mai 2019 und die Senatsentscheidung 25 W (pat) 79/12 vom 22. Mai 2014; alle genannten Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 29.08.2012 - 26 W (pat) 94/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Red Dragon/RED" - Kostenentscheidung - zum

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Zutreffend weist die Widersprechende darauf hin, dass sie die mündliche Verhandlung hätte wahrnehmen und erst dort die Beschwerde hätte zurücknehmen können, ohne dass ein solches Verhalten für sich genommen eine Kostentragungspflicht ausgelöst hätte (so z.B. auch BPatG, 26 W (pat) 94/08, Beschluss vom 29. August 2012; die Entscheidung ist über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 21.05.2019 - 27 W (pat) 506/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "kodi professional (Wort-Bild-Marke)/KODi

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Soweit das Bundespatentgericht in einigen Entscheidungen Kosten der mündlichen Verhandlung auferlegt hat, betraf dies Fälle, in denen die Beteiligte, auf deren Antrag hin geladen worden war, entweder (unentschuldigt bzw. kommentarlos) nicht erschienen war oder die Absetzung des Termins nicht mehr möglich war (siehe BPatG 27 W (pat) 271/09, Beschluss vom 29. Juni 2010, 27 W (pat) 90/11, Beschluss vom 17. Januar 2012, 27 W (pat) 506/17, Beschluss vom 21. Mai 2019 und die Senatsentscheidung 25 W (pat) 79/12 vom 22. Mai 2014; alle genannten Entscheidungen sind über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 21.05.2014 - 29 W (pat) 55/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Kostenauferlegung - Rücknahme der

    Auszug aus BPatG, 10.03.2020 - 25 W (pat) 519/18
    Ausgehend davon ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Rücknahmeerklärung einen Tag vor der mündlichen Verhandlung anders zu behandeln sein soll, zumal angesichts der rechtzeitigen Abladung in diesem Fall sogar deutlich weniger Kosten verursacht werden, als im Falle einer Durchführung der mündlichen Verhandlung (siehe dazu auch entsprechend BPatG, 29 W (pat) 55/12, Beschluss vom 21. Mai 2014; diese Entscheidung ist über die Homepage des BPatG öffentlich zugänglich).
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