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   BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01   

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BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01 (https://dejure.org/2002,20758)
BPatG, Entscheidung vom 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01 (https://dejure.org/2002,20758)
BPatG, Entscheidung vom 10. April 2002 - 32 W (pat) 163/01 (https://dejure.org/2002,20758)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 18.12.1997 - I ZR 163/95

    "Wunderbaum"; Prägung einer aus Wort- und Bildbestandteil bestehenden Marke

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Es bleibt daher hier bei der grundsätzlichen Regel, dass aus Wort- und Bildbestandteilen bestehende Marken ihr Wortbestandteil prägt, weil dieser bei einer solchen Marke die einfachste Möglichkeit bietet, sie zu benennen (BGH MarkenR 2001, 311 - Dorf Münsterland; vgl auch BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze; 1998, 934, 936 - Wunderbaum).
  • BGH, 09.11.1988 - I ZR 96/86

    "St. Petersquelle"; Verwechslungsgefahr bei Mineralwasserkennzeichnungen

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen (vgl BGH GRUR 1974, 30 - Erotex; 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass zB ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loint's; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/ FRENON).
  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Ein entsprechendes Vorbringen ist nur zu berücksichtigen, wenn die tatsächliche Benutzungslage und eine dadurch bewirkte Veränderung der Kennzeichnungskraft "liquide" sind, dh wenn alle für die behauptete Verwendung und den dadurch bewirkten Einfluss auf die Kennzeichnungskraft der Marke maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten unstreitig oder amtsbekannt sind (BGH GRUR 1967, 246, 247 f - Vitapur; 1998, 927, 929 - COMPO-SANA).
  • BGH, 02.02.1973 - I ZR 81/71

    Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs bezüglich der Verwendung des Wortes

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen (vgl BGH GRUR 1974, 30 - Erotex; 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96

    "COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Ein entsprechendes Vorbringen ist nur zu berücksichtigen, wenn die tatsächliche Benutzungslage und eine dadurch bewirkte Veränderung der Kennzeichnungskraft "liquide" sind, dh wenn alle für die behauptete Verwendung und den dadurch bewirkten Einfluss auf die Kennzeichnungskraft der Marke maßgeblichen tatsächlichen Gegebenheiten unstreitig oder amtsbekannt sind (BGH GRUR 1967, 246, 247 f - Vitapur; 1998, 927, 929 - COMPO-SANA).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Auf letztere kommt es für die Verwechslungsgefahr ohnehin maßgeblicher an als auf die Abweichungen (vgl BGH GRUR 1974, 30 - Erotex; 1990, 450 - St. Petersquelle; 1992, 110 - Dipa/Dib; 1993, 118 - Corvaton/Corvasal; 1993, 972 - Sana/Schosana).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass zB ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loint's; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/ FRENON).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97

    Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass zB ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loint's; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/ FRENON).
  • BGH, 15.12.1999 - I ZB 29/97

    FRENORM/FRENON; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke; Markenrechtliches

    Auszug aus BPatG, 10.04.2002 - 32 W (pat) 163/01
    Die Verwechslungsgefahr ist dabei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke besteht (vgl BGH GRUR 2000, 886 - Bayer/BeiChem; 2001, 158, 159 - Drei-Streifen-Kennzeichnung), so dass zB ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Markenähnlichkeit ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH MarkenR 1999, 236 - Lloyd/Loint's; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; 2000, 603 - Ketof/ETOP; 2000, 1040 - FRENORM/ FRENON).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 22.02.2001 - I ZR 194/98

    Dorf MÜNSTERLAND; Prägung des Gesamteindrucks einer Wort-/Bildmarke

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

  • BPatG, 30.11.2004 - 33 W (pat) 185/02
    Der Unterschied zwischen den Konsonanten "B/M" liegt zwar am Zeichenanfang, es handelt sich jedoch beiderseits um weiche, klangschwache Laute (vgl. auch 32. Sen. v. 10.04.02, 32 W (pat) 163/01: MEGA verwechselbar mit BEGA).
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