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   BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99   

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BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99 (https://dejure.org/2000,22466)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99 (https://dejure.org/2000,22466)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2000 - 29 W (pat) 75/99 (https://dejure.org/2000,22466)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124f. "Innovadiclophont").

    Dies kommt in Betracht, wenn ein Markenelement den Gesamteindruck der Marke prägt oder wesentlich mitbestimmt (BGH GRUR 1976, 353, 354 "COLORBOY"; GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; BPatG GRUR 1996, 406, 407 "JUWEL").

    Die Feststellung der prägenden Wirkung eines Markenteils darf indessen auch bei komplex aufgebauten Marken, wie etwa vorliegend die jüngere Marke, nicht mit Blick auf die Gegenmarke erfolgen, da diese Wirkung sich allein aus der Struktur der betreffenden Marke selbst ergibt (BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH").

  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    So kann ein höherer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen geringeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Die Feststellung der prägenden Wirkung eines Markenteils darf indessen auch bei komplex aufgebauten Marken, wie etwa vorliegend die jüngere Marke, nicht mit Blick auf die Gegenmarke erfolgen, da diese Wirkung sich allein aus der Struktur der betreffenden Marke selbst ergibt (BGH GRUR 1996, 198, 199 "Springende Raubkatze"; GRUR 2000, 233, 234 "RAUSCH/ELFI RAUCH").
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 32/95

    "salvent/Salventerol"; Verwechslungsgefahr bei identischen Waren

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Es handelt sich vorliegend daher nicht um den Fall, daß ein Markenteil in der Gegenmarke vollständig enthalten ist und die angefügte Endung branchenüblich ist (wie etwa im Falle BGH GRUR 1998, 924 "salvent/Salventerol").
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie die Marke auf den Durchschnittsverbraucher der jeweils in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen wirkt (vgl. BGH GRUR 1996, 198 "Springende Raubkatze"; BGHZ 131, 122, 124f. "Innovadiclophont").
  • BGH, 11.07.1975 - I ZR 77/74
    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Dies kommt in Betracht, wenn ein Markenelement den Gesamteindruck der Marke prägt oder wesentlich mitbestimmt (BGH GRUR 1976, 353, 354 "COLORBOY"; GRUR 1996, 198, 200 "Springende Raubkatze"; BPatG GRUR 1996, 406, 407 "JUWEL").
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    So kann ein höherer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen geringeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    Nach der Auslegung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. B der Markenrechtsrichtlinie durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften EuGH GRUR Int 1998, 56, 57 "Sabèl/Puma"), die für die Auslegung der in Umsetzung dieser Richtlinienbestimmung erlassenen Vorschrift des § 9 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von maßgeblicher Bedeutung ist, ist die Frage der Verwechslungsgefahr unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls umfassend zu beurteilen.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 10.05.2000 - 29 W (pat) 75/99
    So kann ein höherer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen durch einen geringeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR Int. 1998, 875, 876f. "Canon"; BGH GRUR 1999, 731 "Canon II"; GRUR 1999, 995, 997 "HONKA").
  • BPatG, 27.07.2020 - 26 W (pat) 552/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dekratex/DEKRA" - zur Kennzeichnungskraft - Waren-

    (1.2) Dennoch ist auch die Endsilbe "tex" im Stoff- und Bekleidungsbereich seit langer Zeit, mindestens seit 1995 als Hinweis auf Textilien oder textiles Material gebräuchlich, wie zahlreiche Entscheidungen des BPatG und eines Zivilgerichts belegen (BPatG 26 W (pat) 331/93) - DOMOTEX/Komotex; 27 W (pat) 136/94) - CUSH TEX/Carsch; 28 W (pat) 323/96 - FORTEX/GORE-TEX; 27 W (pat) 54/96 - GEOTEX/GORE-TEX; 27 W (pat) 90/97 - Papertex; 27 W (pat) 56/98 - Lady Tex; 29 W (pat) 75/99 - Technologie-Zentrum ECO TEXTIL/eco-tex; 33 W (pat) 277/03) - OPTO-TEC/OptoTex); OLG Hamburg GRUR 2000, 180 - JEANTEX/Jeanbax; Beschl. v. 3. Mai 2001- 3 U 170/00 - MEDIMEX/Meditex; a. A.: 29 W (pat) 442/98 - REINTEX/RENTEX; 27 W (pat) 185/02 - clima tex/Klimatex/CLIMAT).
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