Rechtsprechung
   BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33352
BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2005,33352)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2005,33352)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2005 - 27 W (pat) 139/04 (https://dejure.org/2005,33352)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,33352) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).

    Denn die für die Eintragung von Markenanmeldungen zuständigen nationalen Stellen haben jeweils eigenständig und in diesem Rahmen umfassend und streng zu prüfen, ob der jeweils angemeldeten Marke Eintragungshindernisse entgegenstehen, die eine Monopolisierung zugunsten des Anmelders nicht rechtfertigen (vgl. EuGH, MarkenR 2005, 22, 27 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; MarkenR 2003, 227, 229 - Libertel).

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Denn die für die Eintragung von Markenanmeldungen zuständigen nationalen Stellen haben jeweils eigenständig und in diesem Rahmen umfassend und streng zu prüfen, ob der jeweils angemeldeten Marke Eintragungshindernisse entgegenstehen, die eine Monopolisierung zugunsten des Anmelders nicht rechtfertigen (vgl. EuGH, MarkenR 2005, 22, 27 - DAS PRINZIP DER BEQUEMLICHKEIT; MarkenR 2003, 227, 229 - Libertel).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02

    Roximycin

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Unterscheidungskraft im Sinne der in Frage stehenden Vorschrift ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solcher anderer Unternehmen aufgefasst zu werden (BGH GRUR 2000, 502, 503 - St. Pauli Girl; GRUR 2005, 258, 259 Roximycin).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 10.05.2005 - 27 W (pat) 139/04
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft ist einerseits auf die in Anspruch genommenen Waren, andererseits auf die vermutete Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittverbrauchers dieser Waren abzustellen (EuGH, GRUR 2003, 604, 605 - Libertel; GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht