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   BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04   

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BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04 (https://dejure.org/2006,34434)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04 (https://dejure.org/2006,34434)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 33 W (pat) 164/04 (https://dejure.org/2006,34434)
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  • BGH, 14.05.1998 - I ZB 9/96

    "DRAGON"; Geltendmachung der Einrede der Nichtbenutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Während früher die Vorschriften über das verspätete Vorbringen im Berufungsverfahren angewendet wurden (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; BPatG GRUR 1997, 370, 372 - LAILIQUE), sind seit der Neugestaltung des zivilprozessualen Berufungsrechts 2002 die Vorschriften über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens im ersten Rechtszug (§§ 282, 296 ZPO) anzuwenden, soweit nicht Besonderheiten des patentgerichtlichen Beschwerdeverfahrens entgegenstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 43, Rdn. 55).

    Auch waren zu diesem Zeitpunkt schon die Entscheidungen BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON u. GRUR 1999, 54 - Holtkamp bekannt, in denen der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass die beiden Einreden des § 43 Abs. 1 MarkenG auch kumulativ nebeneinander erhoben werden können.

  • BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Die Beteiligten sind auf die Senatsentscheidung BPatGE 40, 192 - AIG hingewiesen worden.

    Der Senat hat in seiner Entscheidung BPatGE 40, 192, 201 - AIG eine Ähnlichkeit zwischen Immobilienvermittlung und Versicherungswesen angenommen, da sich Banken in erheblichem Umfang sowohl mit der Vermittlung von Immobilien als auch von Versicherungen aller Art befassen, die mit dem Erwerb von Immobilienbesitz oder der Altersvorsorge in Zusammenhang stehen.

  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Im Gegensatz zu dem von der Markeninhaberin angeführten Fall BGH GRUR 2004, 783 - NEURO-FIBRAFLEX/NEURO-VIBOLEX, in dem der Bundesgerichtshof angesichts des in beiden Marken übereinstimmend vorhandenen Bestandteils "NEURO" und der ausreichenden Ähnlichkeit der Marken bereits in ihrer Gesamtheit keinen Anlass für die Erörterung der Prägungsfrage haben konnte, ist hier allerdings zu berücksichtigen, dass der Gesamteindruck der angegriffenen Marke allein vom vorangestellten Bestandteil "LeMaxx" geprägt wird.
  • BGH, 09.07.1998 - I ZB 37/96

    "Holtkamp"; Rechtserhaltende Benutzung einer kennzeichnungskräftigen Einwortmarke

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Auch waren zu diesem Zeitpunkt schon die Entscheidungen BGH GRUR 1998, 938 - DRAGON u. GRUR 1999, 54 - Holtkamp bekannt, in denen der Bundesgerichtshof klargestellt hat, dass die beiden Einreden des § 43 Abs. 1 MarkenG auch kumulativ nebeneinander erhoben werden können.
  • BPatG, 28.10.1996 - 24 W (pat) 244/94
    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Während früher die Vorschriften über das verspätete Vorbringen im Berufungsverfahren angewendet wurden (vgl. BGH GRUR 1998, 938, 939 - DRAGON; BPatG GRUR 1997, 370, 372 - LAILIQUE), sind seit der Neugestaltung des zivilprozessualen Berufungsrechts 2002 die Vorschriften über die Zurückweisung verspäteten Vorbringens im ersten Rechtszug (§§ 282, 296 ZPO) anzuwenden, soweit nicht Besonderheiten des patentgerichtlichen Beschwerdeverfahrens entgegenstehen (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 43, Rdn. 55).
  • BPatG, 07.05.1998 - 25 W (pat) 115/96

    Markenbeschwerdeverfahren - Zurückweisung einer Nichtbenutzungseinrede wegen

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Dies hätte zu einer Verfahrensverzögerung geführt, da das nunmehr erforderliche Glaubhaftmachungsverfahren nicht mit nachgelassenem Schriftsatz erfolgen kann (vgl. BPatG, GRUR 1999, 350, 352 - Ruoc/ROC).
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 10.05.2006 - 33 W (pat) 164/04
    Dabei ist von einer Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren der Waren-/Dienstleistungsidentität oder -ähnlichkeit, der Markenidentität oder -ähnlichkeit und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke in der Weise auszugehen, dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren/Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder der Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2001, 544, 545 - BANK 24 m. w. N.; GRUR 2002, 1067 - DKV/OKV; GRUR 2003, 963 - AntiVir/AntiVirus).
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