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   BPatG, 10.05.2019 - 28 W (pat) 22/16   

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https://dejure.org/2019,12834
BPatG, 10.05.2019 - 28 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2019,12834)
BPatG, Entscheidung vom 10.05.2019 - 28 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2019,12834)
BPatG, Entscheidung vom 10. Mai 2019 - 28 W (pat) 22/16 (https://dejure.org/2019,12834)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schreckgespenst absolutes Schutzhindernis - wann ist eine Marke eintragungsfähig?

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BPatG, 28.09.2022 - 26 W (pat) 18/19
    Aus dem Grundsatz der Autonomie der Unionsmarke und dem Grundsatz der Koexistenz der nationalen Markenrechtssysteme und des europäischen Markenrechtssystems folgt zwingend, dass Parallelanmeldungen oder Löschungsanträge gegen parallel eingetragene Marken auf nationaler und auf europäischer Ebene im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsordnung zu prüfen sind (BPatG 25 W (pat) 537/18 - TEAM BUSINESS IT; 28 W (pat) 22/16 - POSTMAXX).

    Die voneinander unabhängige Prüfung nationaler und europäischer Anmeldungen und Markeneintragungen ist schon wegen des unterschiedlichen Sprachenregimes notwendig (BPatG 25 W (pat) 537/18 - TEAM BUSINESS IT; 28 W (pat) 22/16 - POSTMAXX).

  • BPatG, 11.08.2022 - 26 W (pat) 6/21
    Aus dem Grundsatz der Autonomie der Unionsmarke und dem Grundsatz der Koexistenz der nationalen Markenrechtssysteme und des europäischen Markenrechtssystems folgt zwingend, dass Parallelanmeldungen oder Löschungsanträge gegen parallel eingetragene Marken auf nationaler und auf europäischer Ebene im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsordnung zu prüfen sind (BPatG 25 W (pat) 537/18 - TEAM BUSINESS IT; 28 W (pat) 22/16 - POSTMAXX).

    Die voneinander unabhängige Prüfung nationaler und europäischer Anmeldungen und Markeneintragungen ist schon wegen des unterschiedlichen Sprachenregimes notwendig (BPatG 25 W (pat) 537/18 - TEAM BUSINESS IT; 28 W (pat) 22/16 - POSTMAXX).

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