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   BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08   

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BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,17413)
BPatG, Entscheidung vom 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,17413)
BPatG, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - 30 W (pat) 58/08 (https://dejure.org/2010,17413)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Heringsdorfer Jod Sole" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Heringsdorfer Jod Sole" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 - BioID).

    Die Wortfolge in ihrer Gesamtheit enthält keinen Aussagegehalt, der über die Bedeutung ihrer einzelnen Bestandteile hinausgeht, was für die Schutzfähigkeit erforderlich wäre (vgl. EuGH GRUR 2006, 229, Rdn. 29 - BioID).

  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Bei derartigen, aus mehreren Bestandteilen kombinierten Marken ist es zulässig, zunächst die Bestandteile getrennt zu betrachten, soweit die Beurteilung des Schutzhindernisses auf einer sich anschließenden Prüfung der Gesamtheit dieser Bestandteile beruht (vgl. EuGH GRUR 2004, 943, 944 - SAT.2; GRUR 2006, 229, 230 - BioID).
  • EuG, 15.10.2003 - T-295/01

    Nordmilch / HABM (OLDENBURGER)

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Dabei besteht bei Namen von Ländern oder sonst wirtschaftlich bedeutenden Örtlichkeiten eine grundsätzliche Vermutung dafür, dass sie als geographische Herkunftsangaben zur freien Verwendung benötigt werden (vgl. EuG GRUR 2004, 148 - OLDENBURGER ; Ströbele/Hacker a. a. O. § 8 Rdn. 283 m. w. N.).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken entsteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2005, 578 - LOKMAUS ; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene Dietrich; EuGH GRUR 2009, 667 f. - Schwabenpost; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; GRUR 2010, 425 - Volksflat ; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 25, 26 m. w. N.).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Dabei nimmt der Verkehr Kennzeichen von Waren und Dienstleistungen regelmäßig in der Form auf, wie sie ihm entgegentreten und ist erfahrungsgemäß wenig geneigt, sie begrifflich zu analysieren, um beschreibende Bedeutungen herauslesen zu können, so dass die angemeldete Wortfolge in ihrer Gesamtheit der Beurteilung zugrunde zu legen und keine zergliedernde Analyse vorzunehmen ist (vgl. BGH GRUR 2001, 162 - 164 - RATIONAL SOFTWARE CORPORATION ).
  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken entsteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2005, 578 - LOKMAUS ; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene Dietrich; EuGH GRUR 2009, 667 f. - Schwabenpost; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; GRUR 2010, 425 - Volksflat ; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 25, 26 m. w. N.).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken entsteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2005, 578 - LOKMAUS ; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene Dietrich; EuGH GRUR 2009, 667 f. - Schwabenpost; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; GRUR 2010, 425 - Volksflat ; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 25, 26 m. w. N.).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Letztlich besteht ein Freihaltungsbedürfnis nicht nur an geographischen Angaben, die sich unmittelbar auf konkrete Eigenschaften der einschlägigen Waren und Dienstleistung beziehen, sondern auch an Ortsbezeichnungen, welche die Vorlieben der Verbraucher in anderer Weise beeinflussen können, z. B. dadurch, dass diese eine Verbindung zwischen Waren und Dienstleistungen und einem Ort herstellen, mit dem sie positiv besetzte Vorstellungen verknüpfen (vgl. EuGH GRUR 1999, 723 - Chiemsee; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 9. Aufl. 2009, § 8 Rdn. 279 m. w. N.).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Selbst aus Voreintragungen ähnlicher oder übereinstimmender Marken entsteht unter dem Gesichtspunkt des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) grundsätzlich kein Eintragungsanspruch für spätere Markenanmeldungen, da es sich bei der Entscheidung über die Eintragbarkeit einer Marke nicht um eine Ermessens-, sondern um eine gebundene Entscheidung handelt, die jeweils einer auf den Einzelfall bezogenen Prüfung unterliegt (vgl. BGH GRUR 1997, 527, 528 - Autofelge; BGH BlPMZ 1998, 248, 249 - Today; GRUR 2005, 578 - LOKMAUS ; GRUR 2008, 1093, 1095 - Marlene Dietrich; EuGH GRUR 2009, 667 f. - Schwabenpost; BPatG PMZ 2007, 160 - Papaya; GRUR 2010, 425 - Volksflat ; vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O. § 8 Rdn. 25, 26 m. w. N.).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 34/98

    Test it; Fehlende Unterscheidungskraft bei Aufforderung zum Testkauf

    Auszug aus BPatG, 10.06.2010 - 30 W (pat) 58/08
    Dies ist dann der Fall, wenn sich den angesprochenen Abnehmern eine konkret beschreibende Angabe ohne die Notwendigkeit besonderer Denkprozesse unmittelbar erschließt (vgl. EuGH GRUR 2006, 411, 413 (Nr. 26) - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2001, 1047, 1049 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER ; GRUR 2001, 735, 736 - Test it).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

  • BPatG, 27.07.2015 - 24 W (pat) 524/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Königsfelder Stern" - geografische Herkunftsangabe -

    Das Zeichen ist als Verknüpfung der im Bereich Weihnachtsschmuck generischen Angabe "Stern" mit dem vorangestellten adjektivischen Wortbestandteil "Königsfelder" sprachüblich gebildet (vgl. u. a. "Nürnberger Christbaumschmuck"; "Dresdner Christbaumsterne"; BPatG, Beschl. v. 10. Juni 2010, 30 W (pat) 58/08 - Heringsdorfer Jod Sole, PAVIS PROMA) und geht in der Gesamtheit nicht über die Bedeutung ihrer Einzelbestandteile hinaus (vgl. EuGH GRUR 2006, 229 Rn. 29 - BioID).
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