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   BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15   

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BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15 (https://dejure.org/2016,15542)
BPatG, Entscheidung vom 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15 (https://dejure.org/2016,15542)
BPatG, Entscheidung vom 10. Juni 2016 - 27 W (pat) 524/15 (https://dejure.org/2016,15542)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "start green" - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Bestehen einer Unterscheidungskraft des Wortzeichens "start green" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41 u. 42

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 81/13

    Markenrecht: Schutzhindernis der mangelnden Unterscheidungskraft - for you

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198, 1201 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook; GRUR 2013, 731, Nr. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Nr. 7 - Starsat; BGH GRUR 2012, 270, 271, Nr. 11 - Link economy).

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 569, 570 Rdnr. 10 - HOT; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook).

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 569, 570 Rdnr. 10 - HOT; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook).

    Außerdem reicht es aus, wenn ein Zeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen beschreibend ist (EuGH GRUR 2004, 680 Nr. 38 - Biomild; GRUR 2014, 569 HOT).

  • BGH, 21.12.2011 - I ZB 56/09

    Link economy

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198, 1201 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook; GRUR 2013, 731, Nr. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Nr. 7 - Starsat; BGH GRUR 2012, 270, 271, Nr. 11 - Link economy).

    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2014, 872, 874 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08

    My World

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Denn die Hauptfunktion der Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH a. a. O. - Audi AG/HABM [Vorsprung durch Technik]; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 10 - My World).

    Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von sloganartigen Wortfolgen auszugehen, ohne dass unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Wortfolgen gegenüber anderen Wortzeichen gerechtfertigt sind (EuGH GRUR 2010, 228, 231 Rdnr. 36 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 12 - My World; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 12 - Willkommen im Leben).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143, 1144, Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Ausschlaggebend ist allein, wie das Wortzeichen im Kontext der angemeldeten Waren und Dienstleistungen auf den relevanten Verkehrskreis wirkt (BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Verkehr ein als Marke verwendetes Zeichen in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen so aufnimmt, wie es ihm entgegentritt, ohne es einer analysierenden Betrachtungsweise zu unterziehen (EuGH GRUR 2004, 428 Rdnr. 53 - Henkel; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 16 - for you; BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch).

    Der maßgebliche Verkehr wird dem Wortzeichen folglich lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2006, 850 Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch) und darin keinen Herkunftshinweis sehen.

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, das die in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2015, 1198, 1201 Rdnr. 59 f. - Nestlé/Cadbury [Kit Kat]; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook; GRUR 2013, 731, Nr. 11 - Kaleido; GRUR 2012, 1143, Nr. 7 - Starsat; BGH GRUR 2012, 270, 271, Nr. 11 - Link economy).

    Da allein das Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft ein Eintragungshindernis begründet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein großzügiger Maßstab anzulegen, so dass jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft genügt, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH GRUR 2014, 569, 570 Rdnr. 10 - HOT; BGH GRUR 2015, 173, 174 Rdnr. 15 - for you; GRUR 2014, 565, 567 (Nr. 12) - smartbook).

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Zum anderen darf auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Zum anderen darf auch unter Berufung auf den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht von einer rechtlichen Vorgaben entsprechenden Entscheidung abgesehen werden (BGH WRP 2011, 349 Rn. 12 - FREIZEIT Rätsel Woche; GRUR 2011, 230 Rn. 12 - SUPERgirl).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 10.06.2016 - 27 W (pat) 524/15
    Von diesen Grundsätzen ist auch bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft von sloganartigen Wortfolgen auszugehen, ohne dass unterschiedliche Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Wortfolgen gegenüber anderen Wortzeichen gerechtfertigt sind (EuGH GRUR 2010, 228, 231 Rdnr. 36 - Vorsprung durch Technik; BGH GRUR 2009, 949 Rdnr. 12 - My World; GRUR 2009, 778, 779 Rdnr. 12 - Willkommen im Leben).
  • BGH, 04.04.2012 - I ZB 22/11

    Starsat

  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 15.05.2014 - I ZB 29/13

    DüsseldorfCongress - Markenschutz: Rechtliche Gleichbehandlung von Waren- und

  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 18.04.2013 - I ZB 71/12

    Aus Akten werden Fakten

  • BGH, 22.11.2012 - I ZB 72/11

    Kaleido

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 225/12

    Goldrapper - Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen

  • BPatG, 14.09.2020 - 26 W (pat) 524/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "GreenTec" - fehlende Unterscheidungskraft

    aaa) Allerdings wird das Eigenschaftswort "green" sowohl vom Durchschnittsverbraucher als auch von den Fachkreisen vor allem im Sinne von "ökologisch, umweltbewusst, umweltfreundlich, umweltverträglich, nachhaltig" verstanden (vgl. BPatG 27 W (pat) 524/15 - start green; 33 W (pat) 552/10 - green follows function; 25 W (pat) 512/17 - Green Chemistry Port; 29 W (pat) 511/16 - ; 30 W (pat) 31/12 - GREEN FUTURE COMPANY; 28 W (pat) 91/12 - GREEN POWER MOTOR; 28 W (pat) 589/10 - greenLine; 27 W (pat) 174/99 - GREEN LABEL; 26 W (pat) 63/93 - The green generation).

    cc) Den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen hat sich daher schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 15. Juli 2019, die Gesamtbedeutung des Wortzeichens "GreenTec" im Sinne von "grüne Technologie" oder "ökologische/umweltbewusste/umweltfreundliche/umweltverträgliche/nachhaltige Technik/Technologie" bzw. "Umwelttechnologie" (vgl. BPatG 27 W (pat) 524/15 - start green) erschlossen, auch wenn der Gesamtbegriff lexikalisch nicht nachweisbar ist.

  • BPatG, 11.01.2023 - 29 W (pat) 59/20
    Das Wort "green" wird sowohl vom Durchschnittsverbraucher als auch von Fachkreisen vor allem im Sinne von "ökologisch, umweltbewusst, umweltfreundlich, umweltverträglich, nachhaltig" verstanden (vgl. BPatG, Beschluss vom 14.09.2020, 26 W (pat) 524/20 - Green Tec m. w. N.).Es handelt sich um einen branchenübergreifend verwendeten Hinweis darauf, dass Produkte/Dienstleistungen umweltfreundlich/ökologisch hergestellt bzw. erbracht werden oder sich bei ihrem Einsatz und Gebrauch als umweltfreundlich/ökologisch erweisen (BPatG, Beschluss vom 23.04.2014, 28 W (pat) 533/12 - GREEN NOW; Beschluss vom 10.06.2016, 27 W (pat) 524/15 - start green).
  • BPatG, 18.03.2023 - 29 W (pat) 59/20
    Es handelt sich um einen branchenübergreifend verwendeten Hinweis darauf, dass Produkte/Dienstleistungen umweltfreundlich/ökologisch hergestellt bzw. erbracht werden oder sich bei ihrem Einsatz und Gebrauch als umweltfreundlich/ökologisch erweisen (BPatG, Beschluss vom 23.04.2014, 28 W (pat) 533/12 - GREEN NOW; Beschluss vom 10.06.2016, 27 W (pat) 524/15 - start green).
  • BPatG, 14.09.2020 - 26 W (pat) 525/20

    Markenbeschwerdeverfahren - "GreenClean" - fehlende Unterscheidungskraft

    Es wird aber sowohl vom Durchschnittsverbraucher als auch vom Fachverkehr nicht nur als Farbangabe, sondern vor allem im Sinne von "ökologisch, umweltbewusst, umweltfreundlich, umweltverträglich, nachhaltig" verstanden (vgl. BPatG 27 W (pat) 524/15 - start green; 33 W (pat) 552/10 - green follows function; 25 W (pat) 512/17 - Green Chemistry Port; 29 W (pat) 511/16 - ; 30 W (pat) 31/12 - GREEN FUTURE COMPANY; 28 W (pat) 91/12 - GREEN POWER MOTOR; 28 W (pat) 589/10 - greenLine; 27 W (pat) 174/99 - GREEN LABEL; 26 W (pat) 63/93 - The green generation).
  • BPatG, 02.03.2022 - 25 W (pat) 45/20
    In diesem Sinne wird es nahezu branchenübergreifend verwendet, um darauf hinzuweisen, dass so bezeichnete Produkte oder Dienstleistungen umweltfreundlich/ökologisch hergestellt bzw. erbracht werden, aus umweltfreundlichen/ökologischen Materialien bestehen oder sich bei ihrem Einsatz und Gebrauch als umweltfreundlich/ökologisch erweisen (vgl. BPatG 28 W (pat) 533/12 - Green Now; 26 W (pat) 522/11 - Surf.GREEN; 27 W (pat) 174/99 - GREEN LABEL; 28 W (pat) 91/12 - GREEN POWER MOTOR; 27 W (pat) 524/15 - start green).
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