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   BPatG, 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03   

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BPatG, 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03 (https://dejure.org/2004,30919)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03 (https://dejure.org/2004,30919)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2004 - 27 W (pat) 345/03 (https://dejure.org/2004,30919)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03
    Da die Anmeldemarke somit in den Augen der angesprochenen Verkehrskreise nur mögliche Merkmale der beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt, kann sie die wesentliche Funktion einer Marke, die mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden (st. Rspr., vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 608 [Rz. 62] - Libertel), nicht erfüllen, so dass ihr das nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft abzusprechen ist.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus BPatG, 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03
    Ob es sich bei "OceanWaveS" um eine lexikalisch auffindbare Wortverbindung handelt, spielt dabei keine Rolle, weil die Zusammensetzung der beiden Wörter sowohl in der englischen als auch der deutschen Sprache grammatikalisch üblich ist, so dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen die Bedeutung "Ozeanwellen" ohne weiteres Nachdenken geradezu aufdrängt (vgl. BGH BGH WRP 2002, 982, 984 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Auszug aus BPatG, 10.08.2004 - 27 W (pat) 345/03
    Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, ist die Eintragung einer Marke für die beanspruchten weiten Oberbegriffe bereits dann ausgeschlossen, wenn sie nur für eine spezielle, unter den Oberbegriff fallende Ware oder Dienstleistung eine schutzunfähige beschreibende Angabe darstellt (vgl. BGH GRUR 2002, 261, 262 - AC).
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 122/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MüesliFreund" - keine Unterscheidungskraft -

    Eine solche Ausgestaltung ist keineswegs ungewöhnlich, sondern hält sich im Rahmen des absolut Gängigen und Werbeüblichen und wird daher vom Verkehr, der an entsprechende Gestaltungen gewöhnt ist, als rein dekorative Elemente wahrgenommen werden (vgl. zur Werbeüblichkeit von Groß- und Kleinbuchstaben BPatG Beschlüsse vom 9. Oktober 1996, 32 W (pat) 092/96 - StATIVE; vom 10. August 2004, 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS; vom 11. September 2013, 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24; vom 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; vom 2. Dezember 2003, 27 W (pat) 113/02 - LuXus 2000, Entscheidungstext jeweils zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts bzw. über PAVIS PROMA Entscheidungsdatenbank (Entscheidungen vor dem Jahr 2000)).
  • BPatG, 03.05.2023 - 25 W (pat) 567/21
    Ersteres ist ein englisches, zum Grundwortschatz gehörendes Substantiv, das dem deutschen Begriff "Ozean" entspricht und in diesem Sinne auch unmittelbar verstanden wird (vgl. BPatG 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS).
  • BPatG, 28.03.2022 - 28 W (pat) 531/21
    Es handelt sich hierbei lediglich um werbeübliche Gestaltungselemente (vgl. BPatG 32 W (pat) 13/07 - TrueNatureGuide, BPatG 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS, BPatG 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24).
  • BPatG, 27.02.2017 - 25 W (pat) 123/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Weitsicht DURCH NäHe (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Bei der Wiedergabe der Wortbestandteile in unterschiedlicher Schriftart, Schriftdicke und dem Wechsel in der Groß- und Kleinschreibung handelt es sich um gängige werbeübliche grafische Gestaltungsmittel, an die der angesprochene Endverbraucher durch die vielfältige Verwendung hinlänglich gewöhnt ist und die als rein dekorative Elemente wahrgenommen werden (vgl. die bereits im Beschluss der Markenstelle vom 11. Juni 2014 zitierten Entscheidungen des BPatG zur Verwendung unterschiedlicher Schrifttypen sowie ergänzend die Beschlüsse vom 9. Oktober 1996, 32 W (pat) 092/96 - StATIVE; vom 10. August 2004, 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS; vom 11. September 2013, 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24; vom 09.02.2015, 27 W (pat) 73/14 - AppOtheke; vom 2. Dezember 2003, 27 W (pat) 113/02 - LuXus 2000, Entscheidungstext jeweils zugänglich über die Homepage des Bundespatentgerichts bzw. über PAVIS PROMA Entscheidungsdatenbank (Entscheidungen vor dem Jahr 2000)).
  • BPatG, 28.03.2022 - 28 W (pat) 530/21
    Es handelt sich hierbei lediglich um werbeübliche Gestaltungselemente (vgl. BPatG 32 W (pat) 13/07 - TrueNatureGuide, BPatG 27 W (pat) 345/03 - OceanWaveS, BPatG 29 W (pat) 550/12 - GoldHouSe24).
  • BPatG, 14.12.2005 - 32 W (pat) 221/04
    Derartige einschränkende Zusätze (Disclaimer) bezüglich bestimmter Merkmale werden, entgegen früherer Ansicht - weshalb die seitens der Anmelderin angeführten Entscheidungen des Bundespatentgerichts aus der Zeit der Geltung des WZG überholt sind -, generell nicht mehr als zulässig angesehen (vgl. z.B. die Beschlüsse 27 W (pat) 397/93, 26 W (pat) 111/03 und 27 W (pat) 345/03, die sämtlich im Jahre 2004 ergangen sind).
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