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   BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09   

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https://dejure.org/2010,12003
BPatG, 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09 (https://dejure.org/2010,12003)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2010 - 33 W (pat) 44/09 (https://dejure.org/2010,12003)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2010 - 33 W (pat) 44/09 (https://dejure.org/2010,12003)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Z.plus/Plus

    § 63 Abs 1 S 1 MarkenG, § 66 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 MarkenG, § 71 Abs 3 MarkenG, § 82 Abs 1 S 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" - Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" - Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" - Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Markenbeschwerdeverfahren - isolierte Kostenbeschwerde - "Z.plus/Plus (Wort-Bild-Marke)" - Ausführungen zu Kostenentscheidungen: Möglichkeit der isolierten Anfechtung einer Kostenentscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens vor ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...

  • BPatG, 11.05.2016 - 28 W (pat) 533/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Santox/Santos de Cartier (Wort-Bild-Marke)" -

    Eine Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen erfordert daher einen schuldhaften Verstoß gegen die jedem Beteiligten obliegende allgemeine prozessuale Sorgfaltspflicht, der es unbillig erscheinen lassen würde, einen anderen Beteiligten die vermeidbaren Kosten tragen zu lassen (BPatG 33 W (pat) 44/09 - Z.plus/PLUS; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 63, Rdnr. 7, unter Verweis auf § 71, Rdnr. 12).

    Die Rücknahme des Widerspruchs als solche rechtfertigt daher keine Kostenauferlegung (BGH GRUR 1998, 818, Rdnr. 3 - Puma; BPatG 33 W (pat) 44/09 - Z.plus/PLUS).

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