Rechtsprechung
   BPatG, 10.08.2015 - 24 W (pat) 35/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,23682
BPatG, 10.08.2015 - 24 W (pat) 35/13 (https://dejure.org/2015,23682)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2015 - 24 W (pat) 35/13 (https://dejure.org/2015,23682)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13 (https://dejure.org/2015,23682)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,23682) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 63 MarkenG, § 71 Abs 1 S 1 MarkenG, § 71 Abs 1 S 2 MarkenG, § 71 Abs 4 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenantrag - Kostenentscheidung - keine Kostenauferlegung - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenauferlegung in einem durch Rücknahme der Beschwerde beendeten Widerspruchsbeschwerdeverfahren

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Kostenantrag - Kostenentscheidung - keine Kostenauferlegung - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 11.11.2014 - 24 W (pat) 25/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Markenbeschwerdeverfahren - "LUMICELL

    Auszug aus BPatG, 10.08.2015 - 24 W (pat) 35/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes folgt aus §§ 33 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 2 S. 1 RVG (vgl. Ströbele/Hacker MarkenG a. a. O., § 71 Rn. 33; BPatG, B. v. 11.11.2014, 24 W (pat) 25/14 - Lumicell).
  • BPatG, 01.02.2017 - 25 W (pat) 1/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "H 15" - zulässige Erweiterung

    Denn der Fall, dass der Antragsteller in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, die Löschung der angegriffenen Marke zu erwirken (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13; Beschluss vom 17.03.2016 - 24 W (pat) 22/15; zugänglich jeweils über die Entscheidungsdatenbank des BPatG) ist vorliegend nicht gegeben.
  • BPatG, 23.02.2017 - 25 W (pat) 92/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Toxic twins (Wort-Bild-Marke)"

    Denn eine Fallkonstellation, bei der der Antragsteller in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation versucht, die Löschung der angegriffenen Marke zu erwirken (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13; Beschluss vom 17. März 2016 - 24 W (pat) 22/15; zugänglich jeweils über die Entscheidungsdatenbank des BPatG) ist vorliegend nicht gegeben.
  • BPatG, 12.12.2016 - 26 W (pat) 35/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"

    c) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 14.12.2015 - 26 W (pat) 19/12

    Markenbeschwerdeverfahren - zur Kostenentscheidung - zur

    cc) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des Verfahrens vor dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des bis zum 31. Juli 2013 geltenden Regelwertes von 4.000 EUR insgesamt 20.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 30.03.2017 - 26 W (pat) 529/16

    Grundsätze zur Festsetzung des Gegenstandswerts im Markenlöschungsverfahren

    c) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat bis zu seiner Auflösung zum 1. Januar 2017 geteilt hat (24 W (pat) 518/16, 24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 12.12.2016 - 26 W (pat) 536/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gegenstandswert im Widerspruchsbeschwerdeverfahren"

    c) Der Auffassung des 25. Senats (25 W (pat) 79/12 = GRUR-RR 2015, 229 - Gegenstandswert im Widerspruchs(beschwerde)verfahren, 25 W (pat) 16/10 = GRUR 2012, 1172, 25 W (pat) 510/11 = BlPMZ 2012, 421; 25 W (pat) 73/04 - GRUR 2007, 176 - Gegenstandswert für Widerspruchs-Beschwerdeverfahren), die auch der 24. Senat teilt (24 W (pat) 35/13, 24 W (pat) 25/14), dass bei unbenutzten angegriffenen Marken grundsätzlich der Regelwert gemäß § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG zu verfünffachen sei, was im Hinblick auf die Anhängigkeit des vorliegenden Verfahrens nach dem 31. Juli 2013 analog § 40 GKG unter Zugrundelegung des ab dem 1. August 2013 geltenden Regelwertes von 5.000 EUR insgesamt 25.000 EUR ausmachen würde, kann sich der Senat nicht anschließen.
  • BPatG, 17.03.2016 - 24 W (pat) 22/15

    Markenbeschwerdeverfahren - Beschwerde gegen Kostenentscheidung im

    Zu einer Kostenauferlegung aus Billigkeitsgründen besteht, wovon hier auch die Beteiligten ausgehen, nur dann Anlass, wenn die Antragstellerin versucht hätte, in einer nach anerkannten Beurteilungsgesichtspunkten aussichtslosen oder zumindest kaum Aussicht auf Erfolg versprechenden Situation die Löschung der angegriffenen Marke zu erwirken (vgl. BPatG, Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 71, Rn. 11 ff.).
  • BPatG, 03.02.2016 - 27 W (pat) 23/15

    Feststellung der Kostentragung nach Erledigung des Beschwerdeverfahrens durch

    Der Verfahrensausgang allein hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Kostenverteilung (BGH GRUR 1972, 600, 601 - Lewapur; BPatG Beschluss vom 10. August 2015 - 24 W (pat) 35/13, PAVIS PROMA).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht