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   BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17   

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BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17 (https://dejure.org/2017,68017)
BPatG, Entscheidung vom 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17 (https://dejure.org/2017,68017)
BPatG, Entscheidung vom 10. August 2017 - 30 W (pat) 704/17 (https://dejure.org/2017,68017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Designbeschwerdeverfahren - "Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für Designanmeldung, die gegen die guten Sitten verstößt" - Eignung, das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen - Eintragungshindernis - fehlende Erfolgsaussicht - Zurückweisung des Antrags auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BPatG, 16.01.2003 - 10 W (pat) 714/01

    Vibratoren

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich die jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise mit der Zeit auch wandeln können; eine übertrieben laxe oder besonders feinfühlige bzw. strenge Anschauung ist nicht zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK ; BPatG GRUR 2000, 1026, 1027 - Penistrillerpfeife; BPatGE 46, 225, 228 - Vibratoren; BPatG Mitt.

    Insgesamt ist daher Zurückhaltung bei der Annahme von Verstößen dieser Art angebracht (BPatGE 46, 225, 228 - Vibratoren; BPatG Mitt- 2006, 88 - Flasche in Form eines Sperma).

    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Designs einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung (z.B. wenn sie Frauen als beliebige Sexualobjekte darstellen, vgl. BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher) oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren; Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 3 Rn. 18; Günther/Beyerlein, a. a. O., § 3 Rn. 19).

  • BGH, 02.10.2012 - I ZB 89/11

    READY TO FUCK

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Dies ist dann der Fall, wenn das Design geeignet ist, das Empfinden der angesprochenen Verkehrskreise erheblich zu verletzen, indem es etwa in sittlicher, politischer oder religiöser Hinsicht anstößig oder herabwürdigend wirkt oder eine grobe Geschmacksverletzung darstellt (BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK; Günther/Beyerlein, DesignG, 3. Aufl. 2015, § 3 Rn. 19).

    Maßgeblich ist insoweit die Sicht eines durchschnittlichen Angehörigen der angesprochenen Verkehrskreise, wobei nicht nur die Verkehrskreise zu berücksichtigen sind, an die sich die Erzeugnisse unmittelbar richten, sondern auch die Teile des Publikums, die dem Design im Alltag zufällig begegnen (BGH GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK; EuG GRUR Int. 2012, 247, Rn. 18 - PAKI; Günther/Beyerlein, a. a. O., § 3 Rn. 19).

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich die jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise mit der Zeit auch wandeln können; eine übertrieben laxe oder besonders feinfühlige bzw. strenge Anschauung ist nicht zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK ; BPatG GRUR 2000, 1026, 1027 - Penistrillerpfeife; BPatGE 46, 225, 228 - Vibratoren; BPatG Mitt.

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 91/93

    Busengrapscher - Sittliche Anstößigkeit

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Designs einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung (z.B. wenn sie Frauen als beliebige Sexualobjekte darstellen, vgl. BGH GRUR 1995, 592, 595 - Busengrapscher) oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren; Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, a. a. O., § 3 Rn. 18; Günther/Beyerlein, a. a. O., § 3 Rn. 19).
  • BGH, 09.07.1953 - IV ZR 242/52

    Sicherungsübereignung. Gläubigergefährdung

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    a) Ein Verstoß gegen die guten Sitten ist, wie auch nach den Parallelbestimmungen der anderen gewerblichen Schutzrechte und im sonstigen Recht, dann anzunehmen, wenn das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verletzt ist (vgl. BGHZ 10, 228, 232).
  • OVG Niedersachsen, 09.09.1997 - 7 M 4301/97

    Öffentliche Vorführung des Geschlechtsverkehrs; Sexuelle Selbstbefriedigung;

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Es entspricht aber der in der Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauung, dass derartige Praktiken in einen Intimbereich gehören, der fremdem Einblick grundsätzlich nicht zugänglich sein soll und weder öffentlich vorgeführt noch - wie hier im Wege des Designschutzes - kommerzialisiert werden darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. September 1997, 7 M 4301/97, juris; siehe auch BVerwGE 64, 280).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 21/06

    Marlene-Dietrich-Bildnis

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Auf die von dem Antragsteller in Bezug genommenen, vermeintlich vergleichbaren Voreintragungen kommt es nicht an, da sie nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind und keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 Nr. 8 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • BPatG, 16.09.1999 - 10 W (pat) 711/99

    Frage der "guten Sitten" i.S. von § 7 Abs. 2 GeschmMG

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich die jeweils geltenden durchschnittlichen sittlichen Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise mit der Zeit auch wandeln können; eine übertrieben laxe oder besonders feinfühlige bzw. strenge Anschauung ist nicht zu berücksichtigen (BGH, GRUR 2013, 729, Rn. 9 - READY TO FUCK ; BPatG GRUR 2000, 1026, 1027 - Penistrillerpfeife; BPatGE 46, 225, 228 - Vibratoren; BPatG Mitt.
  • BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78

    Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Es entspricht aber der in der Rechtsgemeinschaft herrschenden Anschauung, dass derartige Praktiken in einen Intimbereich gehören, der fremdem Einblick grundsätzlich nicht zugänglich sein soll und weder öffentlich vorgeführt noch - wie hier im Wege des Designschutzes - kommerzialisiert werden darf (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. September 1997, 7 M 4301/97, juris; siehe auch BVerwGE 64, 280).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Auf die von dem Antragsteller in Bezug genommenen, vermeintlich vergleichbaren Voreintragungen kommt es nicht an, da sie nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind und keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 Nr. 8 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 59/09

    SUPERgirl

    Auszug aus BPatG, 10.08.2017 - 30 W (pat) 704/17
    Auf die von dem Antragsteller in Bezug genommenen, vermeintlich vergleichbaren Voreintragungen kommt es nicht an, da sie nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind und keine Bindungswirkung haben (vgl. EuGH GRUR 2009, 667 Nr. 18 - Bild.t.-Online.de m. w. N.; BGH GRUR 2008, 1093 Nr. 8 - Marlene-Dietrich-Bildnis; BGH GRUR 2011, 230 - SUPERgirl; BGH MarkenR 2011, 66 - Freizeit Rätsel Woche).
  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • EuG, 05.10.2011 - T-526/09

    PAKI Logistics / HABM (PAKI) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • BPatG, 25.04.2019 - 26 W (pat) 44/17
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau).
  • BPatG, 22.09.2021 - 26 W (pat) 560/19
    Die Grenze zur Sittenwidrigkeit ist aber dann überschritten, wenn Zeichen einen diskriminierenden, die Menschenwürde verletzenden Eindruck vermitteln, sei es in der Art ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung oder in der Art der Darstellung, z. B. wenn sie Frauen als beliebig verfügbare Sexualobjekte darstellen (BGHZ a. a. O. - Busengrapscher; BPatGE 46, 225, 229 - Vibratoren), oder wenn Sexuelles in reißerischer, grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund gerückt ist oder überwiegend auf die Erregung sexueller Reize abgezielt wird (BPatGE a. a. O. - Vibratoren, 30 W (pat) 704/17; 27 W (pat) 96/10 - Gefesselte Frau; 26 W (pat) 44/17 - MODELLE HAMBURG.DE).
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