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   BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17   

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https://dejure.org/2019,32539
BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17 (https://dejure.org/2019,32539)
BPatG, Entscheidung vom 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17 (https://dejure.org/2019,32539)
BPatG, Entscheidung vom 10. September 2019 - 35 W (pat) 8/17 (https://dejure.org/2019,32539)
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  • OLG Düsseldorf, 14.03.2006 - 10 W 139/05

    Erstattung der Kosten für eine Informationsreise der ausländischen Partei an den

    Auszug aus BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
    Zur Feststellung der Notwendigkeit ist darauf abzustellen, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Kosten auslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Veranlassung - also bei objektiver Betrachtung ex ante - als zweckentsprechend ansehen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2007, 428 f.; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 12).
  • BPatG, 10.01.2013 - 35 W (pat) 4/12
    Auszug aus BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
    Im Falle einer notwendigen Recherche wird üblicherweise ein Stundensatz in Höhe von 95 EUR zu Grunde gelegt, was der Honorargruppe 7 gemäß § 9 Abs. 1 JVEG entspricht (vgl. Loth/Stock, GebrMG, 2. Aufl., § 17 Rn. 119; BPatG, Beschluss vom 10. Januar 2013 - 35 W (pat) 4/12 - vgl. unter juris® Das Rechtsportal; Bühring/Schmid, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 196).
  • BPatG, 04.07.2006 - 5 W (pat) 3/06

    Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses der Gebrauchsmusterabteilung I des

    Auszug aus BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
    Diese nach dem RVG für Rechtsanwälte gültige Regelung ist ohne weiteres auch auf ein patentanwaltliches Tätigwerden im Rahmen eines Gebrauchsmuster- Löschungsverfahren anwendbar (vgl. BPatGE 49, 29, 30 ff.; Bühring/Schmid, GebrMG, 8. Aufl., § 17 Rn. 151; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 10. Aufl., § 26 Rn. 3).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.2012 - 2 W 20/12

    "Sicherheitsabschlag"; Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten im

    Auszug aus BPatG, 10.09.2019 - 35 W (pat) 8/17
    Die Höhe der erstattungsfähigen Übersetzungskosten ist in entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 JVEG auf die dort einschlägigen Vergütungssätze begrenzt (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 493 ff.).
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