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   BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00   

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BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2000,18626)
BPatG, Entscheidung vom 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2000,18626)
BPatG, Entscheidung vom 10. Oktober 2000 - 33 W (pat) 82/00 (https://dejure.org/2000,18626)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Aus der Möglichkeit, gemäß § 23 MarkenG den Interessenausgleich zwischen Markeninhaber und beteiligtem Verkehr in späteren Verfahrensabschnitten vorzunehmen (vgl BGH GRUR 1994, 366 - RIGIDITE II; 1994, 370 - rigidite III), folgt nicht, dass im Eintragungsverfahren bereits erkennbare Behinderungsgefahren nicht zu beachten wären (vgl auch EuGH GRUR 1999, 723 "Chiemsee").
  • BPatG, 14.02.2000 - 30 W (pat) 141/99
    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Es handelt sich sogar um einen zentralen Begriff der hier einschlägigen Fachsprache für mit Datenträgern versehene Karten (BPatG, Beschluss vom 24. März 1998, 24 W (pat) 107/97 - CARD; vom 14. Februar 2000, 30 W (pat) 141/99 - CARECARD).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Aus der Möglichkeit, gemäß § 23 MarkenG den Interessenausgleich zwischen Markeninhaber und beteiligtem Verkehr in späteren Verfahrensabschnitten vorzunehmen (vgl BGH GRUR 1994, 366 - RIGIDITE II; 1994, 370 - rigidite III), folgt nicht, dass im Eintragungsverfahren bereits erkennbare Behinderungsgefahren nicht zu beachten wären (vgl auch EuGH GRUR 1999, 723 "Chiemsee").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Aus der Möglichkeit, gemäß § 23 MarkenG den Interessenausgleich zwischen Markeninhaber und beteiligtem Verkehr in späteren Verfahrensabschnitten vorzunehmen (vgl BGH GRUR 1994, 366 - RIGIDITE II; 1994, 370 - rigidite III), folgt nicht, dass im Eintragungsverfahren bereits erkennbare Behinderungsgefahren nicht zu beachten wären (vgl auch EuGH GRUR 1999, 723 "Chiemsee").
  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Um den berechtigten Interessen der Mitbewerber gerecht zu werden, sind auch fremdsprachige Wortschöpfungen nicht als Marke eintragbar, insbesondere wenn wesentliche Teile des Verkehrs sie als glatt beschreibende Angaben auffassen (vgl BGH GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).
  • BPatG, 26.02.1998 - 30 W (pat) 12/97
    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Deren Einsatzbereich nimmt immer mehr zu: Bahncard, Eurocard, Paycard usw. Das Publikum ist an viele verschiedene Karten gewöhnt und zwar auch bei Besorgungen und Erledigungen im täglichen Leben, wie Einkaufen, Telephonieren, Arztbesuch (BPatG, Beschluss vom 26. Februar 1998, 30 W (pat) 12/97 - CARCARD).
  • BPatG, 24.03.1998 - 24 W (pat) 107/97
    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Es handelt sich sogar um einen zentralen Begriff der hier einschlägigen Fachsprache für mit Datenträgern versehene Karten (BPatG, Beschluss vom 24. März 1998, 24 W (pat) 107/97 - CARD; vom 14. Februar 2000, 30 W (pat) 141/99 - CARECARD).
  • BPatG, 08.05.1998 - 33 W (pat) 136/98
    Auszug aus BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
    Dabei werden in ständig zunehmendem Maße auch Karten mit verschiedenen Ausstattungen und Eigenschaften ausgegeben (BPatG, Beschluss vom 8. Mai 1998, 33 W (pat) 136/98 - PayCard).
  • BPatG, 18.12.2012 - 27 W (pat) 68/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "MODESELEKTOR" - fehlende Unterscheidungskraft

    Damit könne sie in Verbindung mit den genannten Waren und Dienstleistungen die Hauptfunktion einer Marke, auf deren Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen, nicht erfüllen (vgl. auch BPatG, 33 W (pat) 160/00 - BestSelect Global; BPatG, 33 W (pat) 082/00 - select card; BPatG, 26 W (pat) 122/95 - SELECT COMFORT; BPatG, 33 W (pat) 105/01 - select iT; BPatG, 29 W (pat) 021/02 - select-holdays, BPatG, 28 W (pat) 156/04 - SELECTION).
  • BPatG, 16.12.2003 - 24 W (pat) 30/02
    Als ein dem angesprochenen inländischen Publikum in seiner beschreibenden Bedeutung überwiegend verständliches englisches Wort, dessen konkrete Schriftzuggestaltung sich im Rahmen werbeüblicher Gebrauchsgrafik hält, kann die angemeldeten Marke außerdem im inländischen sowie zudem im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr zur Bezeichnung der exklusiven, auserlesenen Qualität der betreffenden Werbedienstleistungen dienen und ist daher auch nach der Bestimmung des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen (vgl hierzu auch die der Anmelderin vom Senat übersandten PAVIS PROMA-Ausdrucke der Bundespatentgerichts-Beschlüsse 26 W (pat) 122/95 vom 18.09.1996 "SELECT COMFORT", 29 W (pat) 351/99 vom 07.03.2001 "SelectPlus" und 33 W (pat) 82/00 vom 10.10.2000 "select card", in denen jeweils das Wort "select" als nicht unterscheidungskräftige und zum Teil als freihaltebedürftige Beschaffenheits- bzw Qualitätsangabe beurteilt wurde).
  • BPatG, 28.11.2000 - 33 W (pat) 126/00
    Die im Verkehr üblichen "Card"-Bezeichnungen weisen regelmäßig eine vorangestellte konkretisierende Angabe auf, die entweder das kartenausgebende Unternehmen betriebskennzeichnend individualisierend bezeichnet - wie beispielsweise "VISA-Card", "Postbank Card", "HERTIE Card", "IKEA Card" etc -, oder sachlich beschreibend die Art, den Verwendungszweck oder den Einsatzbereich der betreffenden Karte nennt - wie beispielsweise "Smart Card", "Cash Card", "Calling Card", "Shopping Card" etc (vgl auch Beschlüsse des Senats vom 10. Oktober 2000 - 33 W (pat) 82/00 - select card; vom 8. Mai 1998 - 33 W (pat) 136/98 - PayCard; vom 7. März 1997 - 33 W (pat) 110/96 - AERO-CARD/EUROCARD; vom 6. Dezember 1996 - 12 W (pat) 2/96 - TENNISCARD, - 12 W (pat) 3/96 - POLOCARD, - 12 W (pat) 4/96 - SPORTCARD; vom 25. Oktober 1996 - 12 W (pat) 16/96 - EUROCARD).
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