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BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Erledigung des Löschungsverfahrens in der Hauptsache i.R.d. Beschwerde vor dem Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 02.04.2003 - 28 W (pat) 14/02
- BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BPatG, 26.07.2006 - 28 W (pat) 39/05
Anmeldung von Hinterhaltsmarken führt zur Markennichtigkeit
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Soweit sich der Antragsteller auf eine Verfahrensfortsetzung im Interesse einer Korrektur der Entscheidung des BGH bzw. BPatG in Sachen "CLASSE E" (BGH GRUR 2001, 242 ff. bzw. BPatG 28 W (pat) 39/05, Beschluss vom 28. Juni 2006, veröffentlicht unter www.bpatg.de, Leitsätze veröffentlicht in BlPMZ 2007, S. 37, 38) beruft, handelt es sich hierbei um sachfremde Erwägungen, die mit dem vorliegenden Verfahren in keinerlei Zusammenhang stehen und deshalb nicht berücksichtigt werden können. - BGH, 19.10.2000 - I ZB 62/98
EASYPRESS; Verzicht auf Marke im laufenden Löschungsverfahren
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Der markenrechtliche Löschungsantrag ist jedoch auf eine Löschung der angegriffenen Marke von Anfang an (ex tunc) angelegt, § 52 Abs. 2 MarkenG, also auf die Herstellung einer Rechtslage, nach der die Marke nie zur Entstehung gekommen ist (BGH GRUR 2001, 337, 339 - EASYPRESS; BPatG MarkenR 2007, 134). - BGH, 30.10.2003 - I ZB 9/01
"S100"; Löschung einer Marke wegen Bösgläubigkeit des Markeninhabers
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Die zu diesem Anspruch in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze sind auch zur Beurteilung der Bösgläubigkeit des Anmelders nach § 50 Abs. 1, 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG n. F. heranzuziehen (vgl. BGH GRUR 2004, 510 ff. - "S 100" m. w. N.).
- BPatG, 17.11.2003 - 30 W (pat) 138/02
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Nach diesen Grundsätzen hätte es die Antragsgegnerin nicht bereits bösgläubig gemacht, wenn sie im Zeitpunkt der Anmeldung "TDI" für nicht schutzfähig gehalten hätte (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 138/02 - PADMA und 30 W (pat) 199/02 - EXPLORER). - BPatG, 26.02.2002 - 24 W (pat) 98/01
Verfahrenskostenhilfe in markenrechtlichen Verfahren
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Hinsichtlich der fehlenden Rechtsgrundlage für Verfahrenskostenhilfe im patentgerichtlichen Beschwerdeverfahren (die Verweisung des § 82 MarkenG auf die ZPO hilft angesichts der Besonderheit der markenrechtlichen Kostenregelung nicht weiter) kann auf die Entscheidung BPatG GRUR 2002, 735, 736 verwiesen werden; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht wegen Aussichtslosigkeit nicht angenommen (BVerfG v. 11. Oktober 2004 - I BvR 657/02). - BGH, 03.03.1972 - I ZB 7/70
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Solche von der Norm abweichenden Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn ein Verhalten vorliegt, das mit der prozessualen Sorgfalt nicht zu vereinbaren ist (vgl. bereits BGH GRUR 1972, 600, 601). - BPatG, 16.02.2004 - 30 W (pat) 199/02
EXPLORER
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Nach diesen Grundsätzen hätte es die Antragsgegnerin nicht bereits bösgläubig gemacht, wenn sie im Zeitpunkt der Anmeldung "TDI" für nicht schutzfähig gehalten hätte (vgl. BPatG PAVIS PROMA 30 W (pat) 138/02 - PADMA und 30 W (pat) 199/02 - EXPLORER). - BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98
DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Soweit sich der Antragsteller auf eine Verfahrensfortsetzung im Interesse einer Korrektur der Entscheidung des BGH bzw. BPatG in Sachen "CLASSE E" (BGH GRUR 2001, 242 ff. bzw. BPatG 28 W (pat) 39/05, Beschluss vom 28. Juni 2006, veröffentlicht unter www.bpatg.de, Leitsätze veröffentlicht in BlPMZ 2007, S. 37, 38) beruft, handelt es sich hierbei um sachfremde Erwägungen, die mit dem vorliegenden Verfahren in keinerlei Zusammenhang stehen und deshalb nicht berücksichtigt werden können. - BGH, 24.06.1999 - I ZA 1/98
Verfahrenskostenhilfe
Auszug aus BPatG, 10.10.2007 - 28 W (pat) 14/02
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. Juni 1999 (GRUR 1999, 998) der sich ohnehin nur mit der Frage der Verfahrenskostenhilfe im Rechtsbeschwerdeverfahren befasste, ist durch die aufgezeigte Rechtslage (KostenbereinigungsG 2001 ) überholt.