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   BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07   

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https://dejure.org/2011,12753
BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2011,12753)
BPatG, Entscheidung vom 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2011,12753)
BPatG, Entscheidung vom 10. November 2011 - 12 W (pat) 23/07 (https://dejure.org/2011,12753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 3 Nr 3 PatG, § 45 Abs 1 PatG, § 48 PatG
    Patentbeschwerdeverfahren - "Muffelofen für industrielle Zwecke" - zur Beschreibung der Patentansprüche: Aussage, eine Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche sei auch abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich - kein ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Muffelofen für industrielle Zwecke" - zur Beschreibung der Patentansprüche: Aussage, eine Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche sei auch abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich - kein ...

  • rewis.io

    Patentbeschwerdeverfahren - "Muffelofen für industrielle Zwecke" - zur Beschreibung der Patentansprüche: Aussage, eine Kombination von Merkmalen unterschiedlicher Patentansprüche sei auch abweichend von den gewählten Rückbeziehungen der Patentansprüche möglich - kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07
    Dabei hat, wenn in der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels genannte Merkmale der näheren Ausgestaltung der unter Schutz gestellten Erfindung dienen und je für sich, aber auch zusammen den durch die Erfindung erreichten Erfolg fördern, der Patentinhaber es in der Hand, ob er sein Patent durch Aufnahme einzelner oder sämtlicher dieser Merkmale in den Anspruch 1 beschränkt (BGH GRUR 1990, 432-434, Spleißkammer).
  • BGH, 30.10.1990 - X ZB 18/88

    Aufnahme eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch

    Auszug aus BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07
    Das ergibt sich daraus, dass auch die Aufnahme von Merkmalen aus der Beschreibung in den Anspruch 1 zulässig ist, wenn dadurch die Lehre des Anspruchs 1 auf eine engere Lehre eingeschränkt wird, und die weiteren Merkmale in der Beschreibung als zur beanspruchten Erfindung gehörend zu erkennen waren (BGH GRUR 1991, 307-308, Bodenwalze).
  • BGH, 04.10.1979 - X ZR 3/76

    Ermittlung des Gegenstandes eines Patentanspruchs - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07
    Die hierzu von der Prüfungsstelle zitierte Aussage, der Umfang der Rückbeziehungen sei mit Rücksicht auf § 14 PatG sorgfältig zu wählen, da der Patentinhaber in einem späteren Verfahren daran gebunden sei (Schulte PatG 7. Aufl. § 34 Rn. 186), geht zurück auf die BGH-Entscheidung "Doppelachsaggregat" (BGH GRUR 1980, 166-169), wonach im Nichtigkeitsverfahren ein Unteranspruch nicht durch Streichung seiner Rückbeziehung auf die vorangegangenen Ansprüche zu einem unabhängigen Anspruch gemacht werden kann, und lässt sich nicht auf den vorliegenden Fall der Weiterbildung des Gegenstandes des Anspruchs 1 durch zusätzliche Merkmale anwenden.
  • BGH, 20.12.1988 - X ZB 30/87

    Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 10.11.2011 - 12 W (pat) 23/07
    Ob darüber hinaus der Absatz 9 dieses Beschreibungsabschnitts und insbesondere die von der Prüfungsstelle beanstandeten Textpassagen zum Erläutern der Erfindung notwendig sind, kann dahinstehen, weil jedenfalls die gemäß § 10 (3) PatV ggf. einer Erteilung des Patents entgegenstehende Offensichtlichkeit der Nicht-Notwendigkeit dieser Textpassagen in der Weise, dass die Nicht-Notwendigkeit ohne weitere Sachprüfung zweifelsfrei erkennbar offen zutage tritt, d. h. in die Augen springt (BGH GRUR 1990, 346-348, Aufzeichnungsmaterial), nicht gegeben ist.
  • BPatG, 15.10.2014 - 20 W (pat) 22/13

    Patentbeschwerdeverfahren - "Dokumentationsvorrichtung" - zur Vertragung der

    Besondere hinzutretende Umstände, aufgrund derer eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr billig wäre, sind weder zu erkennen noch wurde hierzu seitens der Anmelder substantiiert vorgetragen (vgl. BPatG, Beschl. vom 10. November 2011, 12 W (pat) 23/07 - Muffelofen für industrielle Zwecke).
  • BPatG, 08.04.2013 - 20 W (pat) 46/08
    Besondere hinzutretende Umstände, aufgrund derer eine Rückzahlung der Beschwerdegebühr billig wäre, sind nicht zu erkennen (vgl. BPatG, 12 W (pat) 23/07, Beschluss vom 10. November 2011 - Muffelofen für industrielle Zwecke).
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