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   BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14   

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BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14 (https://dejure.org/2015,50196)
BPatG, Entscheidung vom 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14 (https://dejure.org/2015,50196)
BPatG, Entscheidung vom 10. November 2015 - 24 W (pat) 535/14 (https://dejure.org/2015,50196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 9 Abs 1 Nr 3 MarkenG, § 165 Abs 2 MarkenG, § 119 MarkenG, § 125b Nr 1 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Buy Tube (Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 1], IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur unmittelbaren schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Verwechslungsgefahr zwischen der mehrfarbig gestalteten Wort-/Bildmarke "BuyTube" und der Widerpruchsmarke "YouTube" für Dienstleistungen der Klassen 35, 38, 41 und 42; Grundsätze zur Bestimmung einer erheblich gesteigerten Kennzeichnungskraft der ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Buy Tube (Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 1], IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur unmittelbaren schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - zur ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Buy Tube (Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 1], IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/You Tube (Widerspruchsmarke zu 2], Gemeinschaftsbildmarke)" - zur Kennzeichnungskraft - zur unmittelbaren schriftbildlichen Verwechslungsgefahr - zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH, GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2015, 1127, Tz. 8 - ISET/ISETsolar).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (vgl. z. B. BGH, GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 64, Tz. 15 - Maalox/Melox-GRY).

    Nach diesen Grundsätzen weisen die Streitmarken in schriftbildlicher Hinsicht eine knapp unterdurchschnittliche Zeichenähnlichkeit auf, ohne dass ein ausgeprägter Zeichenabstand besteht (vgl. zu den Ähnlichkeitsgraden BGH, GRUR 2013, 833, Tz. 55 - Culinaria / Villa Culinaria).

  • BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14

    BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Denn einer in dieser Weise eingetragenen Bildmarke kann die durch die Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert (vgl. BGH, GRUR 2006, 859, Tz. 34 - Malteserkreuz; a. a. O., GRUR 2015, 1009, Tz. 22 - BMW-Emblem).

    c) Eine für das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr relevante Markenähnlichkeit kann in klanglicher, schriftbildlicher oder begrifflicher Hinsicht bestehen, wobei es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr grundsätzlich ausreicht, wenn zwischen den jeweiligen Vergleichsmarken nur in einer dieser Kategorien ausreichende Übereinstimmungen festzustellen sind (vgl. z. B. BGH, GRUR 2015, 1009, Tz. 24 - BMW-Emblem).

    Denn der Schutz der schwarz-grau-weiß eingetragenen Widerspruchsmarke 1 umfasst auch eine nahe liegende Gestaltung in schwarz-weißer Schrift mit roter Fläche (vgl. BPatG, MarkenR 2005, 162, Tz. 26 ff. - Malteserkreuz; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Aufl., § 9 Rdn. 228 ff.) oder erstreckt sich jedenfalls regelmäßig auch auf eine farbige Gegenmarke (vgl. BGH GRUR 2015, 1009, Tz. 25 - BMW-Emblem), umso eher, wenn die Widerspruchsmarke in dieser Farbgestaltung tatsächlich umfangreich benutzt wird (vgl. EuGH, GRUR 2013, 992, Tz. 32 ff. - Specsavers).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 214/11

    VOLKSWAGEN/Volks. Inspektio

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung scheidet insofern schon deswegen aus, weil die Widersprechende nicht vorgetragen hat, dass sie eine Serie mehrerer Zeichen, in die die angegriffene Marke sich einfügt, benutzt (vgl. BGH, GRUR 2013, 840, Tz. 23 - PROTI II; GRUR 2013, 1239, Tz. 48 - VOLKSWAGEN/Volksinspektion).

    Kein Unterschied ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass die Widerspruchsmarke 2 eine Gemeinschafts- bzw. Unionsmarke ist, da für die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen einer durch Benutzung erhöhten Kennzeichnungskraft vorliegend ebenfalls allein auf die inländische Verkehrsauffassung abzustellen ist (vgl. BGH GRUR 2013, 1239, Tz. 67 - VOLKSWAGEN/Volksinspektion).

  • BGH, 14.01.2016 - I ZB 56/14

    BioGourmet - Widerspruch gegen eine Markeneintragung aus mehreren Zeichen:

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Allerdings beeinflusst auch das Wort als solches den Gesamteindruck der als Einheit wahrgenommen Widerspruchsmarke 1 in relevanter Weise und vertieft dadurch im Zusammenwirken mit den genannten weiteren visuellen Berührungspunkten die zwischen den Marken bestehende Ähnlichkeit (vgl. BGH, GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; MarkenR 2016, 157, Tz. 37 - Bio Gourmet).
  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Ob Verwechslungsgefahr vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofes als auch des Bundesgerichtshofes unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. hierzu z. B. EuGH, GRUR 2010, 933, Tz. 32 - BARBARA BECKER; BGH GRUR 2013, 833, Tz. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2015, 1127, Tz. 8 - ISET/ISETsolar).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist grundsätzlich vom jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Zeichen auszugehen (vgl. z. B. BGH, GRUR 2013, 833, Tz. 45 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 64, Tz. 15 - Maalox/Melox-GRY).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Zu diesen Faktoren gehören insbesondere deren Art, Verwendungszweck und Nutzung sowie ihre Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (EuGH, GRUR Int. 1998, 922, Tz. 22 ff. - Canon; BGH, GRUR 2014, 488, Tz. 14 - DESPERADOS/DESPERADO).
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Denn einer in dieser Weise eingetragenen Bildmarke kann die durch die Benutzung in irgendeiner anderen Farbe erworbene Kennzeichnungskraft zugerechnet werden, wenn sich durch die Wiedergabe in der anderen Farbgestaltung die Charakteristik der Marke nicht ändert (vgl. BGH, GRUR 2006, 859, Tz. 34 - Malteserkreuz; a. a. O., GRUR 2015, 1009, Tz. 22 - BMW-Emblem).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 59/63

    Unterlassung der Führung einer Firmenbezeichnung - Verwechslungsfähigkeit eines

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Allerdings beeinflusst auch das Wort als solches den Gesamteindruck der als Einheit wahrgenommen Widerspruchsmarke 1 in relevanter Weise und vertieft dadurch im Zusammenwirken mit den genannten weiteren visuellen Berührungspunkten die zwischen den Marken bestehende Ähnlichkeit (vgl. BGH, GRUR 1965, 670, 671 - Basoderm; MarkenR 2016, 157, Tz. 37 - Bio Gourmet).
  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 84/09

    PROTI II MarkenRL

    Auszug aus BPatG, 10.11.2015 - 24 W (pat) 535/14
    Eine mittelbare Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt einer Serienzeichenbildung scheidet insofern schon deswegen aus, weil die Widersprechende nicht vorgetragen hat, dass sie eine Serie mehrerer Zeichen, in die die angegriffene Marke sich einfügt, benutzt (vgl. BGH, GRUR 2013, 840, Tz. 23 - PROTI II; GRUR 2013, 1239, Tz. 48 - VOLKSWAGEN/Volksinspektion).
  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

  • BPatG, 24.09.2018 - 26 W (pat) 514/15
    Abgeleitet von dem Ausdruck "cathode ray tube" für "Kathodenstrahlröhre" wird das Wort in der amerikanischen Umgangssprache auch für "Fernsehen, Fernseher, Glotze" verwendet (www.leo.org, s. Anlage 1 zum gerichtlichen Hinweis; BPatG 24 W (pat) 535/14 - Buy Tube/You Tube).
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