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   BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92   

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BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92 (https://dejure.org/1998,4606)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92 (https://dejure.org/1998,4606)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 1998 - 25 W (pat) 75/92 (https://dejure.org/1998,4606)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft eines Wortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 740
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Für das Schutzhindernis fehlender Unterscheidungskraft iSv § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist nach ständiger Rechtsprechung nicht Voraussetzung, daß die angemeldete Bezeichnung (hier: BONUS) eine warenbeschreibende Bedeutung hat (vgl BGH WRP 1998, 495 "Today").

    Eine Änderung der Rechtslage gegenüber dem WZG in bezug auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft ergibt sich daraus aber nicht (vgl dazu BGH GRUR, 1995, 410 "Turbo"; WRP 1998, 495ff "Today").

    Für die Feststellung fehlender Unterscheidungskraft einer Bezeichnung ist es nicht erforderlich, daß es sich dabei um eine warenbeschreibende Angabe handelt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl zB BGH GRUR 1976, 587 "Happy", GRUR 1992, 514 "Ole" und zuletzt WRP 1998, 495, 496 reSp 2. Absatz "Today").

  • BGH, 27.02.1997 - I ZB 2/95

    "a la Carte"; Freihaltebedürfnis gegenüber der Eintragung eines einen

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Wenngleich im Eintragungsverfahren selbstverständlich nicht allen späteren Behinderungsmöglichkeiten vorgebeugt werden kann (BGH GRUR 1997, 627, 628 reSp 3. Absatz "a la Carte"), so sollten doch die für die Öffentlichkeit bestehenden Vorteile des Prüfungsverfahrens, das durch die MarkenRL in seinen wesentlichen Grundsätzen bestätigt und nicht in ein reines Registrierungsverfahren umgewandelt worden ist, nicht allzu weit in den Hintergrund gedrängt werden.

    Auch wenn die angemeldete Bezeichnung in engen Grenzen eine unterschiedliche Deutung zuläßt - im Sinne des engeren Begriffs der Handels- und Wirtschaftssprache oder im Sinne der allgemeinen Bedeutung "Vorteil" - führt dies zu keiner anderen Beurteilung, insbesondere nicht zu einer phantasievollen schutzbegründenden Mehrdeutigkeit (iSv BGH GRUR 1997, 627, 628 reSp "a la Carte").

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Dies gilt in gleicher Weise für mit "Bonus" vergleichbare Begriffe der Allgemeinsprache wie "Vorteil", "Nachteil", "Angebot" oder "Wert" (vgl zur Schutzunfähigkeit des Begriffs "Wert" BGH GRUR 1994, 730, 732 "Value") sowie auch für sonstige Ausdrücke der Umgangs- und Geschäftssprache, mit denen bestimmte Vorstellungen über eine günstige Preisgestaltung usw geweckt werden (zB Discount, Schlußverkauf).
  • BGH, 26.03.1998 - I ZR 222/95

    -- DM Umwelt-Bonus - übertriebenes Anlocken, 1.000

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Stadtwerke werben bei einer Umstellung der Heizungsanlage auf das umweltschonende Erdgas mit einem Umwelt-Bonus (vgl BGH WRP 1998, 857ff "Umwelt-Bonus").
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Nach Auffassung des BGH kann nämlich bei einer geteilten Auffassung zur Unterscheidungskraft ein verbleibender Teil des Verkehrs, der ein Zeichen nicht als Herkunftshinweis auffaßt, um so eher vernachlässigt werden, je geringer ein allgemeines Interesse an der Freihaltung dieser Bezeichnung ist (vgl BGH GRUR 1991, 136, 137 reSp letzter Absatz "NEW MAN").
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Hinsichtlich der beschreibenden Angaben iSv § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG hat sich die Gesetzeslage im Verhältnis zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt 2 WZG durch den Wortlaut "... dienen können" gegenüber "... bestehen" sogar eher verschärft, soweit es um die Berücksichtigung einer nach den gegebenen Umständen erst künftig erfolgenden Verwendung als Sachangabe geht (vgl BGH GRUR 1995, 408, 409 reSp "PROTECH").
  • BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis"

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Für die Feststellung fehlender Unterscheidungskraft einer Bezeichnung ist es nicht erforderlich, daß es sich dabei um eine warenbeschreibende Angabe handelt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl zB BGH GRUR 1976, 587 "Happy", GRUR 1992, 514 "Ole" und zuletzt WRP 1998, 495, 496 reSp 2. Absatz "Today").
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BPatG, 10.12.1998 - 25 W (pat) 75/92
    Für die Feststellung fehlender Unterscheidungskraft einer Bezeichnung ist es nicht erforderlich, daß es sich dabei um eine warenbeschreibende Angabe handelt (so BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl zB BGH GRUR 1976, 587 "Happy", GRUR 1992, 514 "Ole" und zuletzt WRP 1998, 495, 496 reSp 2. Absatz "Today").
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde erneut zurückgewiesen (BPatG GRUR 1999, 740).
  • BPatG, 06.10.2016 - 11 W (pat) 16/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Gusseisenwerkstoff mit hoher Festigkeit" - zur

    ihre Vertreter ihre eigene Beschwerde entgegen ihrer Ankündigungen nicht begründet und die Verhandlung ausschließlich selbst beantragt hatte (BPatGE 41,18; BPatG Mitt.
  • BPatG, 05.04.2006 - 29 W (pat) 206/03

    Rätsel total

    Die Eintragung der Marke steht - nach einhelliger Auffassung (Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 33 Rn. 8; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 33 Rn. 3; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 33 Rn. 4; BPatG GRUR 1999, 740, 742 - BONUS II) - nicht im Ermessen des Deutschen Patent- und Markenamts, sondern ist eine gebundene Entscheidung.
  • BPatG, 03.03.2015 - 8 W (pat) 5/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Kraftfahrzeug-Klimaanlage" - zur Kostenauferlegung

    So kann eine fehlende Begründung zur Kostenauferlegung nach § 80 PatG führen, wenn sich daraus ergibt, dass die Beschwerde mutwillig oder aus sachlich fremden Erwägungen eingelegt worden ist (vgl. BPatGE 9, 204ff; 41, 18; Schulte, PatG, 9. Aufl., § 73, Rn. 79 m. w. N.) oder der Beschwerdeführer unentschuldigt ohne vorherige, rechtzeitige Information auch zu der von ihm beantragten mündlichen Verhandlung nicht erscheint (vgl. BPatGE 41, 18).
  • BPatG, 10.11.2010 - 26 W (pat) 180/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "XXL Bonus" - keine Unterscheidungskraft

    Im normalen Sprachgebrauch wird es häufig im Sinne eines irgendwie gearteten Vorteils verwendet (vgl. BGH GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II, WRP 1998, 492 - BONUS I; Vorinstanz BPatG GRUR 1999, 740, GRUR 1995, 737).
  • BPatG, 06.12.2006 - 29 W (pat) 124/04
    Die Eintragung der Marke steht - nach einhelliger Auffassung (Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 33 Rn. 8; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 33 Rn. 3; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 33 Rn. 2; BPatG GRUR 1999, 740, 742 - BONUS II) - nicht im Ermessen des Deutschen Patent- und Markenamts, sondern ist eine gebundene Entscheidung.
  • BPatG, 20.07.2015 - 19 W (pat) 2/14

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Durchführung von

    Richtig ist weiterhin, dass nach der Rechtsprechung allerdings dann, wenn ein Beteiligter zu einer ausschließlich auf seinen Antrag anberaumten mündlichen Verhandlung unentschuldigt nicht erscheint oder die Nichtteilnahme nicht so rechtzeitig mitteilt, dass die Verhandlung noch abgesetzt werden kann, eine Auferlegung der Kosten der mündlichen Verhandlung in Betracht kommt (vgl. BPatGE 41, 18 - Umformvorrichtung; BPatG 8 W (pat) 318/07 v. 18. Mai 2010).
  • BPatG, 22.03.2000 - 7 W (pat) 8/99
    Es entspricht deshalb billigem Ermessen, die der Einsprechenden für die Wahrnehmung der mündlichen Verhandlung entstandenen Kosten zu erstatten (ebenso BGH, Beschluß vom 13.02.96, X ZB 14/94; Benkard PatG § 80 Rn 10; Schulte PatG § 80 Rn 6 m.w.N.; BPatG 7. Senat in PMZ 99, 412 und BPatGE 41, 18).
  • BPatG, 14.05.2007 - 33 W (pat) 38/06
    Zudem reiche ein beschreibender Anklang für die Verneinung der Schutzfähigkeit des übereinstimmenden Bestandteils nicht aus (unter Verweis auf BGH GRUR 1998, 465 - BONUS und BPatG GRUR 1999, 740 - BONUS II).
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