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   BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00   

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https://dejure.org/2001,23448
BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00 (https://dejure.org/2001,23448)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00 (https://dejure.org/2001,23448)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 26 W (pat) 102/00 (https://dejure.org/2001,23448)
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  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387, 389 ­ Sabèl/Puma).

    Dieser Tatbestand stellt eine besondere Fallgruppe der Verwechslungsgefahr dar (EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 Rdn 34 "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387, 389 "Springende Raubkatze"), die sich dadurch auszeichnet, daß zwei Marken zwar nicht unmittelbar verwechselt werden können, jedoch Gemeinsamkeiten aufweisen, die dem Publikum Anlaß zu der Annahme geben können, daß es sich bei der angegriffenen Marke um ein Zeichen des Inhabers der älteren Marke handle.

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Insbesondere kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 ­ Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 ­ ATTACHÉ/TISSERAND).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Damit sind im wesentlichen die Fälle der mittelbaren Verwechslungsgefahr erfaßt (BGH GRUR 2000, 886, 887 "Bayer/BeiChem"; 1999, 587, 589 "Cefallone").
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Damit sind im wesentlichen die Fälle der mittelbaren Verwechslungsgefahr erfaßt (BGH GRUR 2000, 886, 887 "Bayer/BeiChem"; 1999, 587, 589 "Cefallone").
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Insbesondere kann ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 922, 923 ­ Canon; BGH GRUR 2000, 506, 508 ­ ATTACHÉ/TISSERAND).
  • EuGH, 22.06.2000 - C-425/98

    Marca Mode

    Auszug aus BPatG, 10.12.2001 - 26 W (pat) 102/00
    Dieser Tatbestand stellt eine besondere Fallgruppe der Verwechslungsgefahr dar (EuGH GRUR Int. 2000, 899, 901 Rdn 34 "Marca/Adidas"; GRUR 1998, 387, 389 "Springende Raubkatze"), die sich dadurch auszeichnet, daß zwei Marken zwar nicht unmittelbar verwechselt werden können, jedoch Gemeinsamkeiten aufweisen, die dem Publikum Anlaß zu der Annahme geben können, daß es sich bei der angegriffenen Marke um ein Zeichen des Inhabers der älteren Marke handle.
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