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   BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01   

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BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,27018)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,27018)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - 29 W (pat) 253/01 (https://dejure.org/2003,27018)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01
    Es muss sich um eine funktionsgerechte Benutzung handeln, deren Anforderungen an Art, Umfang und Dauer dabei am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen sind (stRspr vgl zuletzt BGH WRP 2003, 1439, 1441 - Kellogg's/Kelly's mwN).

    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl BGH GRUR 2001, 54, 56 - SUBWAY/Subwear; WRP 2003, 1439, 1441 - Kellogg's/Kelly's).

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01
    Darüber hinaus ist der Bundesgerichtshof auch bei Unternehmenskennzeichen von einer eingeschränkten Schutzfähigkeit nicht aussprechbarer Buchstabenkombinationen ausdrücklich abgegangen (vgl BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 2002, 1067, 1068 f - DKV/OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung).
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01
    Das ist dann der Fall, wenn der Verkehr das abweichend benutzte Zeichen gerade bei Wahrnehmung der Unterschiede dem Gesamteindruck nach noch mit der eingetragenen Marke gleichsetzt, d.h. in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl BGH GRUR 2001, 54, 56 - SUBWAY/Subwear; WRP 2003, 1439, 1441 - Kellogg's/Kelly's).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01
    Darüber hinaus ist der Bundesgerichtshof auch bei Unternehmenskennzeichen von einer eingeschränkten Schutzfähigkeit nicht aussprechbarer Buchstabenkombinationen ausdrücklich abgegangen (vgl BGH GRUR 2001, 344 - DB Immobilienfonds; GRUR 2002, 1067, 1068 f - DKV/OKV Ostdeutsche Kommunalversicherung).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01

    "Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname

    Auszug aus BPatG, 10.12.2003 - 29 W (pat) 253/01
    So kann insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden und umgekehrt (stRspr; vgl BGH GRUR 2003, 1044, 1045 - Kelly mwN).
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