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   BPatG, 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06   

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https://dejure.org/2007,38413
BPatG, 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06 (https://dejure.org/2007,38413)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06 (https://dejure.org/2007,38413)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2007 - 10 W (pat) 34/06 (https://dejure.org/2007,38413)
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  • BPatG, 06.10.2005 - 10 W (pat) 1/04
    Auszug aus BPatG, 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06
    Darüber hinaus kann zwar auch eine Umschreibungsmitteilung eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung darstellen (vgl. BGH BlPMZ 1969, 60 - Marpin; BPatGE 41, 150 - Umschreibung/Rechtliches Gehör; BPatGE 49, 136 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II).

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht die bloße inhaltliche Unrichtigkeit der Umschreibung für die Rückgängigmachung nicht aus, sondern kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im Wege der Wiederaufnahme beseitigt werden kann oder wenn das rechtliche Gehör nicht in ausreichender Weise gewährt wurde und die Umschreibung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH BGH BlPMZ 1969, 60 - Marpin; BPatGE 41, 150 - Umschreibung/Rechtliches Gehör; BPatGE 49, 136 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II).

  • BPatG, 10.05.1999 - 10 W (pat) 4/99

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei Umschreibungsantrag des Rechtsnachfolgers des in

    Auszug aus BPatG, 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06
    Darüber hinaus kann zwar auch eine Umschreibungsmitteilung eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung darstellen (vgl. BGH BlPMZ 1969, 60 - Marpin; BPatGE 41, 150 - Umschreibung/Rechtliches Gehör; BPatGE 49, 136 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II).

    Nach ständiger Rechtsprechung reicht die bloße inhaltliche Unrichtigkeit der Umschreibung für die Rückgängigmachung nicht aus, sondern kommt nur dann in Betracht, wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung im Wege der Wiederaufnahme beseitigt werden kann oder wenn das rechtliche Gehör nicht in ausreichender Weise gewährt wurde und die Umschreibung auf diesem Verfahrensmangel beruht (vgl. BGH BGH BlPMZ 1969, 60 - Marpin; BPatGE 41, 150 - Umschreibung/Rechtliches Gehör; BPatGE 49, 136 - Umschreibung/Rechtliches Gehör II).

  • BPatG, 11.10.2007 - 10 W (pat) 26/06
    Auszug aus BPatG, 10.12.2007 - 10 W (pat) 34/06
    Für die anhängige Beschwerde folgt daraus, dass sie als unbegründet zurückzuweisen ist (vgl. Senatsentscheidung vom 11. Oktober 2007, 10 W (pat) 26/06; Busse, PatG, 6. Aufl., § 73 Rdn. 75).
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