Rechtsprechung
   BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24178
BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06 (https://dejure.org/2008,24178)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06 (https://dejure.org/2008,24178)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 29 W (pat) 143/06 (https://dejure.org/2008,24178)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,24178) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Äskulapstab ist schutzfähiges Markenzeichen für Bereich der Telekommunikation

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 19.04.2004 - 30 W (pat) 222/03
    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Zum einen handelt es sich um andere Bildzeichen, die entweder die Abbildung eines Äskulapstabs bzw. einer Schale nicht enthalten (BPatG 30 W (pat) 222/03 -Ginkgoblatt) oder neben dem Äskulapstab noch andere graphische Elemente aufweisen (BPatG 30 W (pat) 23/00; 30 W (pat) 50/00).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2006, 229, 230, Rdnr. 27 -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, darf nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607/608, Rdnr. 59 -Libertel; EuGH GRUR 2004, 674, 680, Rdnr. 123 -Postkantoor).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Die Prüfung, ob die erforderliche Unterscheidungskraft vorhanden ist, darf nicht auf ein Mindestmaß beschränkt werden, sondern muss streng und vollständig sein, um eine ungerechtfertigte Eintragung von Marken zu vermeiden (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607/608, Rdnr. 59 -Libertel; EuGH GRUR 2004, 674, 680, Rdnr. 123 -Postkantoor).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    b) Das angemeldete Bildzeichen ist auch nicht als einfache geometrische Form bzw. als graphisches Gestaltungselement anzusehen, die in der Werbung, aber auch auf Warenverpackungen oder Geschäftsbriefen üblicherweise in bloß ornamentaler, schmückender Form verwendet werden und denen somit nicht die notwendige Unterscheidungskraft zukommt (vgl. BGH GRUR 2000, 502, 503 -St. Pauli Girl; GRUR 2001, 1153, Rdnr. 19 -anti KALK).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Waren und Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 -Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 -DOUBLEMINT).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    a) Das zur Eintragung angemeldete Bild erschöpft sich nicht in der Darstellung typischer Merkmale der in Rede stehenden Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 1999, 495 -Etiketten).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZB 36/98

    Jeanshosentasche; Unterscheidungskraft einer Bildmarke bei nur teilweiser

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Vielmehr weist es darüber hinausgehende charakteristische Merkmale auf, in denen der Verkehr einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sieht (vgl. BGH GRUR 2001, 734, Rdnr. 12 -Jeanshosentasche).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 10.12.2008 - 29 W (pat) 143/06
    Denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (vgl. u. a. EuGH GRUR 2006, 229, 230, Rdnr. 27 -BioID; BGH GRUR 2006, 850, 854, Rdnr. 18 -FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BPatG, 05.03.2001 - 30 W (pat) 23/00
  • BPatG, 18.06.2009 - 30 W (pat) 46/08
    Die Entscheidung BPatG 29 W (pat) 143/06 -auf die der Anmelder mit nachgereichtem Schriftsatz vom 15. Juli 2009 verweist -liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde, da die beanspruchten Waren und Dienstleistungen gerade keinen Bezug zu Heilberufen oder dem Gesundheitswesen haben.
  • BPatG, 26.06.2013 - 26 W (pat) 65/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "APOTHEKEN GesundheitsPortal (Wort-Bild-Marke)" -

    Ferner verweist sie auf einen Beschluss des 29. Senats vom 10. Dezember 2008 in der Sache 29 W (pat) 143/06, in der dieser die Schutzfähigkeit und im Besonderen auch die Unterscheidungskraft eines Bildzeichens, das aus der Abbildung einer Äskulapschlange oberhalb einer Schale bestehe, für nahezu identische Waren und Dienstleistungen bejaht habe.
  • BPatG, 26.06.2013 - 26 W (pat) 66/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "APOTHEKEN GesundheitsPortal (Wort-Bild-Marke)" -

    Ferner verweist sie auf einen Beschluss des 29. Senats vom 10. Dezember 2008 in der Sache 29 W (pat) 143/06, in der dieser die Schutzfähigkeit und im Besonderen auch die Unterscheidungskraft eines Bildzeichens, das aus der Abbildung einer Äskulapschlange oberhalb einer Schale bestehe, für nahezu identische Waren und Dienstleistungen bejaht habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht