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   BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18   

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https://dejure.org/2020,48334
BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18 (https://dejure.org/2020,48334)
BPatG, Entscheidung vom 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18 (https://dejure.org/2020,48334)
BPatG, Entscheidung vom 10. Dezember 2020 - 30 W (pat) 801/18 (https://dejure.org/2020,48334)
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  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades ist - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des zu prüfenden Musters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m. w. N.).

    Für die Beurteilung, welchen ästhetischen Gesamteindruck ein Muster vermittelt und durch welche Eigenschaften dieser Gesamteindruck bestimmt wird, ist die Auffassung des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters maßgebend (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m. w. N.).

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05

    Baugruppe

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Diese Elemente können zwar die Eigentümlichkeit nicht begründen (vgl. BGH GRUR 2008, 790 Rn. 21 - Baugruppe), immerhin aber - wie im vorliegenden Fall - von geringem Einfluss auf den Gesamteindruck sein (vgl. hierzu Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., 1996, § 1 Rn. 36).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Nur durch einen solchen Vergleich mit der (gerade) auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen lässt sich feststellen, ob ein Muster einen schöpferischen Gehalt aufweist, wie er für den Geschmacksmusterschutz erforderlich ist und welcher - den Schutzumfang bestimmender - Eigentümlichkeitsgrad erreicht ist (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle, m. w. N.).
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Ein Design ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 f. - Kettenkerze).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Der Geschmacksmusterfähigkeit steht bei einem Gebrauchszwecken dienenden Erzeugnis nicht entgegen, dass seine Gestaltung in dem maßgeblichen Merkmal zugleich oder sogar in erster Linie dem Gebrauchszweck dient und ihn fördert, der ästhetische Gehalt demnach in die ihrem Zweck gemäß gestaltete Gebrauchsform eingegangen ist (vgl. BGH GRUR 1981, 269, 271 - Haushaltsschneidemaschine II; GRUR 2005, 600, 603 - Handtuchklemmen, m. w. N.).
  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78

    Haushaltsschneidemaschine II

    Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
    Der Geschmacksmusterfähigkeit steht bei einem Gebrauchszwecken dienenden Erzeugnis nicht entgegen, dass seine Gestaltung in dem maßgeblichen Merkmal zugleich oder sogar in erster Linie dem Gebrauchszweck dient und ihn fördert, der ästhetische Gehalt demnach in die ihrem Zweck gemäß gestaltete Gebrauchsform eingegangen ist (vgl. BGH GRUR 1981, 269, 271 - Haushaltsschneidemaschine II; GRUR 2005, 600, 603 - Handtuchklemmen, m. w. N.).
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