Rechtsprechung
BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundespatentgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
- rewis.io
Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Ventile" - Kostenentscheidung - summarische Prüfung der Schutzfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
- BPatG, 19.08.2021 - 30 W (pat) 801/18
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98
Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Die Prüfung der Eigentümlichkeit und ihres Grades ist - anders als die Prüfung der Neuheit - nicht durch einen Einzelvergleich des zu prüfenden Musters mit Entgegenhaltungen, sondern durch einen Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen vorzunehmen (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m. w. N.).Für die Beurteilung, welchen ästhetischen Gesamteindruck ein Muster vermittelt und durch welche Eigenschaften dieser Gesamteindruck bestimmt wird, ist die Auffassung des für geschmackliche und ästhetische Fragen aufgeschlossenen und mit ihnen einigermaßen vertrauten Durchschnittsbetrachters maßgebend (vgl. BGH GRUR 2001, 503, 505 - Sitz-Liegemöbel, m. w. N.).
- BGH, 10.01.2008 - I ZR 67/05
Baugruppe
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Diese Elemente können zwar die Eigentümlichkeit nicht begründen (vgl. BGH GRUR 2008, 790 Rn. 21 - Baugruppe), immerhin aber - wie im vorliegenden Fall - von geringem Einfluss auf den Gesamteindruck sein (…vgl. hierzu Eichmann/v. Falckenstein, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., 1996, § 1 Rn. 36). - BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94
"Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Nur durch einen solchen Vergleich mit der (gerade) auf dem betreffenden Gebiet geleisteten formgestalterischen Vorarbeit in ihrer Gesamtheit und in Verbindung mit den zur Verfügung stehenden freien Formen lässt sich feststellen, ob ein Muster einen schöpferischen Gehalt aufweist, wie er für den Geschmacksmusterschutz erforderlich ist und welcher - den Schutzumfang bestimmender - Eigentümlichkeitsgrad erreicht ist (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle, m. w. N.).
- BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Ein Design ist eigentümlich im Sinne des § 1 Abs. 2 GeschmMG a.F., wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines Mustergestalters mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets hinausgeht (vgl. BGH GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; GRUR 1977, 547, 549 f. - Kettenkerze). - BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02
Handtuchklemmen
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Der Geschmacksmusterfähigkeit steht bei einem Gebrauchszwecken dienenden Erzeugnis nicht entgegen, dass seine Gestaltung in dem maßgeblichen Merkmal zugleich oder sogar in erster Linie dem Gebrauchszweck dient und ihn fördert, der ästhetische Gehalt demnach in die ihrem Zweck gemäß gestaltete Gebrauchsform eingegangen ist (vgl. BGH GRUR 1981, 269, 271 - Haushaltsschneidemaschine II; GRUR 2005, 600, 603 - Handtuchklemmen, m. w. N.). - BGH, 01.10.1980 - I ZR 111/78
Haushaltsschneidemaschine II
Auszug aus BPatG, 10.12.2020 - 30 W (pat) 801/18
Der Geschmacksmusterfähigkeit steht bei einem Gebrauchszwecken dienenden Erzeugnis nicht entgegen, dass seine Gestaltung in dem maßgeblichen Merkmal zugleich oder sogar in erster Linie dem Gebrauchszweck dient und ihn fördert, der ästhetische Gehalt demnach in die ihrem Zweck gemäß gestaltete Gebrauchsform eingegangen ist (vgl. BGH GRUR 1981, 269, 271 - Haushaltsschneidemaschine II; GRUR 2005, 600, 603 - Handtuchklemmen, m. w. N.).