Rechtsprechung
   BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9845
BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10 (https://dejure.org/2012,9845)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10 (https://dejure.org/2012,9845)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 26 W (pat) 555/10 (https://dejure.org/2012,9845)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,9845) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "WebPräsentation" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke "WebPräsentation" der Markenstelle für Klasse 38

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "WebPräsentation" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "WebPräsentation" - Freihaltungsbedürfnis - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BPatG, 13.02.2008 - 25 W (pat) 76/06
    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Das Wort "Web" ist, wie die Anmelderin zugesteht, die längst auch im deutschen Sprachgebrauch geläufige Kurzform für den Begriff "World Wide Web", der korrekten  Bezeichnung für das Internet (vgl. insoweit auch PAVIS PROMA BPatG, 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

    Prüfungsgegenstand der Anmeldung ist das konkrete Zeichen in Verbindung mit den jeweils konkret beanspruchten Waren und Dienstleistungen und nicht die Voreintragung anderer Marken, auch wenn sie als Belege für die vermeintliche Schutzfähigkeit der Anmeldung in das Verfahren eingeführt werden (BPatG 25 W (pat) 76/06 - webCenter).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Diese auf Art. 3 Abs. 1 Buchst. C MarkenRL beruhende Vorschrift verfolgt das im Allgemeininteresse liegende Ziel, dass beschreibende Zeichen oder Angaben im Sinne der Bestimmung von jedermann frei verwendet werden können (EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 25 - Chiemsee; GRUR 2004, 674, Rn. 54 - Postkantoor; BGHZ 167, 278, Rn. 35 - FUSSBALL WM 2006).

    Unterscheidungskraft im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist die konkrete Eignung eines Zeichens, die beanspruchten Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren/Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (EuGH GRUR 2004, 428, 431, Nr. 48 - Henkel); denn die Hauptfunktion einer Marke besteht darin, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 2002, 804, 806, Nr. 35 - Philips; GRUR 2008, 608, 610, Nr. 59 - EUROHYPO; BGH GRUR 2006, 850, 854, Nr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

  • BPatG, 09.01.2007 - 24 W (pat) 121/05

    Papaya

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Vielmehr hat jede Anmeldung Einzelfallcharakter (BPatG GRUR 2007 333, 336 - Papaya).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZB 19/97

    FÜNFER; Markenrechtliche Unterscheidungskraft einer an eine Zahl angelehnten

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Bei dieser Sachlage erfüllt die angemeldete Marke in Bezug auf die in der Anmeldung aufgeführten Waren und Dienstleistungen das für eine Schutzversagung maßgebliche Kriterium, für den Warenverkehr wichtige und für die umworbenen Abnehmerkreise irgendwie bedeutsame Umstände mit Bezug auf die Waren/Dienstleistungen zu beschreiben (BGH GRUR 2000, 231, 232 - FÜNFER).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Ob eine derartige Bedeutungsvielfalt vorliegt, darf jedoch nicht abstrakt-lexikalisch beurteilt werden, sondern muss im Zusammenhang mit den jeweils beanspruchten Waren und Dienstleistungen gesehen werden (BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Bei derartigen Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).Die erforderliche Unterscheidungskraft kann schließlich auch Angaben und Zeichen fehlen, die - ohne die Waren/Dienstleistungen unmittelbar zu beschreiben oder einen engen beschreibenden Bezug zu diesen aufzuweisen - aus  anderen Gründen nicht zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeignet sind.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Dies gilt insbesondere für gebräuchliche Wörter oder Wendungen der deutschen oder einer geläufigen Fremdsprache, wenn sie nur als solche in ihrer ursprünglichen, nicht markenmäßigen Bedeutung und deshalb nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O., Nr. 19 und 45 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 12.08.2004 - I ZB 1/04

    Bürogebäude

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Auch im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die Argumentation der Anmelderin, das Wort "Präsentation" sei mit einer Vielzahl verschiedener Bedeutungen behaftet und werde insbesondere als schauspielerische Darbietung verstanden, unbeachtlich; denn auch insoweit gilt, dass die Mehrdeutigkeit einer beschreibenden Bezeichnung allein nicht zur Schutzfähigkeit führen kann, weil eine Angabe bereits dann von der Eintragung ausgeschlossen ist, wenn sie zumindest in einer ihrer möglichen Bedeutungen ein Merkmal der in Frage stehenden Waren oder Dienstleistungen bezeichnet (EuGH a. a. O. Doublemint; BGH GRUR 2005, 257, 258 - Bürogebäude, GRUR 2010, 825, Rn. 16 - Marlene-Dietrich-Bildnis II).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Bei derartigen Angaben gibt es nämlich keinen tatsächlichen Anhaltspunkt dafür, dass der Verkehr sie als Unterscheidungsmittel versteht (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard).Die erforderliche Unterscheidungskraft kann schließlich auch Angaben und Zeichen fehlen, die - ohne die Waren/Dienstleistungen unmittelbar zu beschreiben oder einen engen beschreibenden Bezug zu diesen aufzuweisen - aus  anderen Gründen nicht zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeignet sind.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 11.01.2012 - 26 W (pat) 555/10
    Auch der Vortrag der Anmelderin zur angeblichen Mehrdeutigkeit und Unbestimmtheit der angemeldeten Marke ist nicht geeignet, deren Eignung als beschreibende Angabe für die hier maßgeblichen Waren und Dienstleistungen infrage zu stellen; denn eine Angabe, die jedenfalls mit einer Bedeutung zur Beschreibung der beanspruchten Waren/Dienstleistungen dienen kann, ist gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG schutzunfähig, unabhängig davon, ob ihr noch andere - nicht beschreibende - Bedeutungen zukommen (EuGH GRUR 2004, 146, Nr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900, Nr. 15 - SPA II).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

  • BPatG, 26.01.2010 - 24 W (pat) 142/05

    Markenbeschwerdeverfahren - "VOLKSFLAT" - Voreintragungen identischer oder

  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 21.10.2004 - C-64/02

    HABM / Erpo Möbelwerk

  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

  • EuGH, 12.02.2009 - C-39/08

    Bild digital - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie 89/104/EWG

  • EuGH, 09.12.2009 - C-494/08

    Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung -

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • EuGH, 29.04.2004 - C-456/01

    Henkel / HABM

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 61/09

    Markenrecht: Absehen des Beschwerdegerichts von einer eigenen Sachentscheidung

  • BPatG, 28.08.2012 - 24 W (pat) 541/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "web.Analysis" - Freihaltungsbedürfnis - keine

    Das Wort "Web" ist die längst auch im deutschen Sprachgebrauch geläufige Kurzform für den Begriff "World Wide Web", der korrekten Bezeichnung für das Internet (vgl. BPatG 26 W (pat) 555/10, Entsch.

    v. 8. Oktober 2002), "WebPräsentation" (BPatG 26 W (pat) 555/10, Entsch.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht