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   BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12   

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https://dejure.org/2016,1577
BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12 (https://dejure.org/2016,1577)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12 (https://dejure.org/2016,1577)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2016 - 35 W (pat) 437/12 (https://dejure.org/2016,1577)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundsätze zur Beurteilung der Statthaftigkeit von Gegenvorstellungen bzgl. die Instanz abschließenden Beschlüssen des BPatG im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren; Anforderungen an die Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungrüge i.S.d. § 18 Abs. 2 S. 1 GebrMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.03.1963 - 1 BvL 28/62

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung einer rückwirkend begünstigenden

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ).
  • BVerfG, 08.11.1967 - 1 BvR 60/66

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots der Wiederaufnahme rechtskräftig durch

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Die Bindung der Gerichte ist hier von besonderer Bedeutung, weil der materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen auch wesentliche rechtsstaatliche Funktion zukommt, indem sie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herstellt (vgl. BVerfGE 22, 322 ; 47, 146 ).".
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Soweit jedenfalls bis zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003, BVerfGE 107, 395-418 und NJW 2003, 1924-1929, die Gegenvorstellung auch als Rechtsbehelf angesehen worden ist, der gegenüber unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidungen zulässig sein und dieselbe gerichtliche Instanz, deren Sachentscheidung angegriffen wurde, zu einer erneuten Entscheidung in der derselben Sache berechtigen sollte, sieht sich der Senat an der Annahme einer solchen unbeschränkten Zulässigkeit der Gegenvorstellung durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 2008,.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Die Bindung der Gerichte ist hier von besonderer Bedeutung, weil der materiellen Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen auch wesentliche rechtsstaatliche Funktion zukommt, indem sie Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zwischen den Beteiligten herstellt (vgl. BVerfGE 22, 322 ; 47, 146 ).".
  • BPatG, 29.02.2012 - 5 Ni 58/10
    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Dieses Patent war Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens, für dessen Verlauf Bezug genommen wird auf das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts vom 29. Februar 2012 mit dem Aktenzeichen 5 Ni 58/10, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Patentgerichts auf www.bundespatentgericht.de, und auf das Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2013 mit dem Aktenzeichen X ZR 66/12, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs auf www.bundesgerichtshof.de.
  • BPatG, 25.08.2014 - 35 W (pat) 413/12

    Gebrauchsmusterlöschungsverfahren - "Fahrradgetriebenabe" - elektronische

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Der Senat hat im Übrigen in seinem Beschluss vom 25. August 2014, Az.: 35 W (pat) 413/12, verfügbar auf www.bpatg.de, festgestellt, dass die die Instanz abschließenden Beschwerde-Beschlüsse des Bundespatentgerichts im Gebrauchsmuster-Löschungsverfahren ihrer materiellrechtlichen Bedeutung nach eher einem zivilprozessualen Urteil vergleichbar sind als den Beschlüssen im Zivilprozessverfahren.
  • BVerfG, 08.05.1973 - 2 BvL 5/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 232 Abs. 2 ZPO in Statusverfahren

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Vor allem aber ist dann, wenn ein Gericht auf Gegenvorstellung an seiner eigenen, von ihm selbst fehlerhaft erkannten Entscheidung nicht festhalten will, zu beachten, dass die Lösung des hier zu Tage tretenden Konflikts zwischen materieller Gerechtigkeit und Rechtssicherheit in erster Linie dem Gesetzgeber übertragen ist (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 15, 313 ; 35, 41 ).
  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    BVerfGE 122, 190-210 und NJW 2009, 829-833, gehindert.
  • BGH, 18.12.2013 - X ZR 66/12

    Patentfähigkeit einer Interfaceschaltung zur Realisierung eines genormten

    Auszug aus BPatG, 11.01.2016 - 35 W (pat) 437/12
    Dieses Patent war Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens, für dessen Verlauf Bezug genommen wird auf das erstinstanzliche Urteil des Bundespatentgerichts vom 29. Februar 2012 mit dem Aktenzeichen 5 Ni 58/10, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Patentgerichts auf www.bundespatentgericht.de, und auf das Berufungsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2013 mit dem Aktenzeichen X ZR 66/12, veröffentlicht in der fortlaufenden Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs auf www.bundesgerichtshof.de.
  • BPatG, 01.04.2022 - 6 Ni 46/20
    Eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt insoweit und es ist ausgeschlossen, die gesetzlich geregelte Bindung des Gerichts an seine eigenen Entscheidungen ohne gesetzliche Grundlage zu übergehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2008 - 1 BvR 848/07, NJW 2009, 829; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 35 W (pat) 437/12; MüKo ZPO/Musielak, 6. Auflage 2020, § 321a, Rdnr. 19; Schulte/Voit, Patentgesetz, 11. Auflage 2022, § 84, Rdnr. 22).
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