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   BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17   

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BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17 (https://dejure.org/2018,2025)
BPatG, Entscheidung vom 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17 (https://dejure.org/2018,2025)
BPatG, Entscheidung vom 11. Januar 2018 - 25 W (pat) 547/17 (https://dejure.org/2018,2025)
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  • BGH, 02.04.2015 - I ZB 2/14

    Widerspruch gegen eine Markeneintragung: Kennzeichnungskraft einer beschreibenden

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Buchstabenfolgen sind für sich genommen grundsätzlich markenfähig und weisen als Marken im Regelfall normale Kennzeichnungskraft auf, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Schwächung der Unterscheidungskraft bestehen (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 10 - ISET/ ISETsolar; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • BPatG, 27.03.2017 - 25 W (pat) 10/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "EB Evangelische Bank" - Unterscheidungskraft

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Ausgehend hiervon verliert vorliegend die möglicherweise für sich genommen schutzfähige Buchstabenkombination "DEF" in der Kombination mit den nachfolgenden beschreibenden Begriffen ihre Schutzfähigkeit, weil sie nur als Akronym der beschreibenden Begriffe verstanden wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die Buchstabenfolge der Wortfolge vorangestellt ist oder dieser nachfolgt (vgl. hierzu die EuGH-Rechtsprechung im Urteil vom 15. März 2012 zu den Bezeichnungen "Multi Markets Fund MMF" (Az. C-90/11) und "NAI - Der Natur-Aktien-Index" (Az. C-91/11) = GRUR 2012, 616 - Alfred Strigl/DPMA und Securvita/Öko-Invest und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 508/16 - MAM Munich Asset Management; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BPatG, 12.10.2017 - 25 W (pat) 508/16

    Markenbeschwerdeverfahren - " MAM Munich Asset Management " - keine

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Ausgehend hiervon verliert vorliegend die möglicherweise für sich genommen schutzfähige Buchstabenkombination "DEF" in der Kombination mit den nachfolgenden beschreibenden Begriffen ihre Schutzfähigkeit, weil sie nur als Akronym der beschreibenden Begriffe verstanden wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die Buchstabenfolge der Wortfolge vorangestellt ist oder dieser nachfolgt (vgl. hierzu die EuGH-Rechtsprechung im Urteil vom 15. März 2012 zu den Bezeichnungen "Multi Markets Fund MMF" (Az. C-90/11) und "NAI - Der Natur-Aktien-Index" (Az. C-91/11) = GRUR 2012, 616 - Alfred Strigl/DPMA und Securvita/Öko-Invest und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 508/16 - MAM Munich Asset Management; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZB 68/11

    Deutschlands schönste Seiten

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 59/12

    smartbook - Markenlöschungsverfahren: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für das

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Die Prüfung der Markenanmeldung muss daher nach der maßgeblichen Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich streng und vollständig sein, um ungerechtfertigte Eintragungen zu vermeiden (vgl. EuGH, GRUR 2003, 604 Rn. 57, 60 - Libertel; BGH, GRUR 2014, 565 Rn. 17 - smartbook; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 8 Rn. 158, 159).
  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Unterscheidungskraft fehlt ferner auch solchen Angaben, die aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. dazu BGH GRUR 2014, 872 Rn. 21 - Gute Laune Drops) bzw. die für sich genommen oder im Zusammenhang mit produktbeschreibenden Angaben lediglich Anpreisungen und Werbeaussagen allgemeiner Art enthalten (siehe dazu BGH GRUR 2013, 522 Rn. 9 - Deutschlands schönste Seiten).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Unabhängig davon, dass das Zeichen in seiner Gesamtheit betrachtet nach Auffassung des Senats in keiner Weise mehrdeutig ist, würde auch die Mehrdeutigkeit eines Zeichens im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft regelmäßig nicht zur Schutzfähigkeit führen, wenn zumindest eine der Bedeutungen für die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen beschreibenden bzw. werblichen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2004, 146, Rn. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2008, 900, Rn. 15 - SPA II).
  • EuGH - C-91/11 (anhängig)

    Securvita

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Ausgehend hiervon verliert vorliegend die möglicherweise für sich genommen schutzfähige Buchstabenkombination "DEF" in der Kombination mit den nachfolgenden beschreibenden Begriffen ihre Schutzfähigkeit, weil sie nur als Akronym der beschreibenden Begriffe verstanden wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die Buchstabenfolge der Wortfolge vorangestellt ist oder dieser nachfolgt (vgl. hierzu die EuGH-Rechtsprechung im Urteil vom 15. März 2012 zu den Bezeichnungen "Multi Markets Fund MMF" (Az. C-90/11) und "NAI - Der Natur-Aktien-Index" (Az. C-91/11) = GRUR 2012, 616 - Alfred Strigl/DPMA und Securvita/Öko-Invest und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 508/16 - MAM Munich Asset Management; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-90/11

    Strigl - Marken - Richtlinie 2008/95/EG - Eintragungshindernisse und

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Ausgehend hiervon verliert vorliegend die möglicherweise für sich genommen schutzfähige Buchstabenkombination "DEF" in der Kombination mit den nachfolgenden beschreibenden Begriffen ihre Schutzfähigkeit, weil sie nur als Akronym der beschreibenden Begriffe verstanden wird, ohne dass es darauf ankommt, ob die Buchstabenfolge der Wortfolge vorangestellt ist oder dieser nachfolgt (vgl. hierzu die EuGH-Rechtsprechung im Urteil vom 15. März 2012 zu den Bezeichnungen "Multi Markets Fund MMF" (Az. C-90/11) und "NAI - Der Natur-Aktien-Index" (Az. C-91/11) = GRUR 2012, 616 - Alfred Strigl/DPMA und Securvita/Öko-Invest und die Entscheidungen BPatG 25 W (pat) 10/15 - EB Evangelische Bank; 25 W (pat) 508/16 - MAM Munich Asset Management; die beiden letztgenannten Entscheidungen sind über die Homepage des Bundespatentgerichts öffentlich zugänglich).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Auszug aus BPatG, 11.01.2018 - 25 W (pat) 547/17
    Buchstabenfolgen sind für sich genommen grundsätzlich markenfähig und weisen als Marken im Regelfall normale Kennzeichnungskraft auf, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für eine Schwächung der Unterscheidungskraft bestehen (BGH GRUR 2015, 1127 Rn. 10 - ISET/ ISETsolar; GRUR 2003, 343, 344 - Buchstabe "Z"; GRUR 2004, 600, 601 - d-c-fix/CD-FIX).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

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