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   BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06   

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BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2008,28412)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2008,28412)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2008 - 30 W (pat) 27/06 (https://dejure.org/2008,28412)
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  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Dabei ist für die Ähnlichkeit der Waren nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl. BGH, GRUR 1999, 731 Canon II).

    Bezüglich der Waren "Gürtel für hygienische, medizinische und chirurgische Bandagen; Damenbinden; Gürtel für Damen- und Monatsbinden; Monatsbinden; Slipeinlagen; Tampons für die Gesundheitspflege und chirurgische Zwecke" ergeben sich keine Berührungspunkte zu den Widerspruchswaren, die den Verkehr zu der Veranlassung gelangen ließen, die Waren stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; Richter/Stoppel a. a. O., S. 201 li. Sp. zu 27 W (pat) 6/03; BPatG 26 W (pat) 10/98).

  • BPatG, 01.06.2004 - 27 W (pat) 6/03
    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Bezüglich der Waren "Gürtel für hygienische, medizinische und chirurgische Bandagen; Damenbinden; Gürtel für Damen- und Monatsbinden; Monatsbinden; Slipeinlagen; Tampons für die Gesundheitspflege und chirurgische Zwecke" ergeben sich keine Berührungspunkte zu den Widerspruchswaren, die den Verkehr zu der Veranlassung gelangen ließen, die Waren stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; Richter/Stoppel a. a. O., S. 201 li. Sp. zu 27 W (pat) 6/03; BPatG 26 W (pat) 10/98).
  • BPatG, 16.12.1998 - 26 W (pat) 10/98
    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Bezüglich der Waren "Gürtel für hygienische, medizinische und chirurgische Bandagen; Damenbinden; Gürtel für Damen- und Monatsbinden; Monatsbinden; Slipeinlagen; Tampons für die Gesundheitspflege und chirurgische Zwecke" ergeben sich keine Berührungspunkte zu den Widerspruchswaren, die den Verkehr zu der Veranlassung gelangen ließen, die Waren stammten aus dem gleichen Geschäftsbetrieb (vgl. BGH GRUR 1999, 731, 733 - Canon II; Richter/Stoppel a. a. O., S. 201 li. Sp. zu 27 W (pat) 6/03; BPatG 26 W (pat) 10/98).
  • BPatG, 26.11.1996 - 27 W (pat) 176/95
    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Die Waren "Bekleidungsstücke aus Papier; Babyhöschenwindeln aus Papier oder Zellstoff; Babywindeln aus Papier oder Zellstoff; Babywindeln; Babywindeln aus textilem Material" der Widerspruchsmarke weisen ebenfalls einen erheblichen Warenabstand auf, da sie sich überwiegend in ihrer Beschaffenheit hinsichtlich des Ausgangsmaterials sowie im Übrigen in ihrem Verwendungszweck und hinsichtlich ihrer Vertriebsstätten deutlich unterscheiden (vgl. Richter/Stoppel a. a. O., S. 51, m. Sp. zu 27 W (pat) 176/95).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85

    "Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Die Verwendung von weiblichen Vornamen ist auf dem Bekleidungssektor insbesondere im Bereich der Damenunterwäsche weit verbreitet (vgl. BGH BlPMZ 1971, 161 - Felina-Britta; GRUR 1988, 307 - Gaby; BPatG 27 W (pat) 166/97 - ISABELLE T/Isabel in PAVIS PROMA CD-ROM).
  • BPatG, 16.10.2001 - 24 W (pat) 153/99

    Materieller wettbewerblicher Besitzstand einer benutzten und im Markt etablierten

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Vielmehr ist eine gegenseitige Ergänzung in dem Sinne notwendig, dass dadurch die Annahme gemeinsamer oder doch miteinander verbundener Ursprungsstätten nahegelegt wird und damit auch der Kontrolle und Qualitätsverantwortung desselben Unternehmens (vgl. BPatG GRUR 2002, 345, 347 - ASTRO BOY/Boy).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Bei der Entscheidung sind diese Waren zu berücksichtigen (§ 43 Abs. 1 Satz 3 MarkenG), da entsprechend der erweiterten Minimallösung - nach der es gerechtfertigt ist, den Kreis der zu berücksichtigenden Waren über das konkrete Produkt hinaus auch auf solche Waren auszudehnen, die der Verkehr gemeinhin als zum gleichen Warenbereich gehörend ansieht (vgl. BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. - CYNARETTEN/ Circanetten, Ströbele/Hacker, a. a. O. § 26 Rdn. 136 ff. m. w. N.) - nicht allein die konkrete Miederware (Büstenhalter) zu berücksichtigen ist, sondern der nächstliegende Oberbegriff (Miederwaren).
  • BGH, 15.01.2004 - I ZR 121/01

    d-c-fix/CD-FIX

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Eine Ähnlichkeit der beiderseitigen Waren ist anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung aller erheblichen Faktoren, die ihr Verhältnis zueinander kennzeichnen - insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- oder Erbringungsart, ihrem Verwendungszweck, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Nutzung, ihrer Eigenart als einander ergänzende Produkte - so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein können, sie stammten aus demselben Unternehmen, sofern sie mit identischen Marken gekennzeichnet sind (vgl. BGH GRUR 2004, 594, 596 - Ferrari-Pferd; GRUR 2004, 600, 601 - dcfix/CD-FIX).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 11.02.2008 - 30 W (pat) 27/06
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2005, 513 - MEY/Ella May; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBO-LEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

  • BGH, 19.02.2004 - I ZR 172/01

    "Ferrari-Pferd"; Waren- und Zeichenähnlichkeit

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

  • BPatG, 28.07.1998 - 27 W (pat) 166/97
  • EuG, 08.07.2004 - T-203/02

    Sunrider / OHMI - Espadafor Caba (VITAFRUIT) - Gemeinschaftsmarke -

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