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   BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08   

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BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08 (https://dejure.org/2009,31792)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08 (https://dejure.org/2009,31792)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2009 - 26 W (pat) 43/08 (https://dejure.org/2009,31792)
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  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Kann einer Kennzeichnung kein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie die Eignung besitzt, die Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren/Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Kann einer Kennzeichnung kein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsgehalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr -etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt für die Verneinung der Unterscheidungskraft (BGH GRUR 2002, 816, 817 - BONUS II; GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Solche Angaben und Zeichen dürfen nicht nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 -Chiemsee).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Solche Angaben und Zeichen dürfen nicht nur einem Unternehmen vorbehalten werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680, 681 -BIOMILD; GRUR 1999, 723, 725 -Chiemsee).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 11.02.2009 - 26 W (pat) 43/08
    Unterscheidungskraft im Sinne der genannten Bestimmung weist eine Marke dann auf, wenn sie die Eignung besitzt, die Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese Waren/Dienstleistungen von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2004, 674, 678 -Postkantoor; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
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