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   BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09   

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https://dejure.org/2010,17373
BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09 (https://dejure.org/2010,17373)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09 (https://dejure.org/2010,17373)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 26 W (pat) 6/09 (https://dejure.org/2010,17373)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer
  • kanzlei.biz

    "freenet.de' und "FREENET' verhelfen "freenet iPhone' zur Marke

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "freenet iPhone" - verkehrsdurchgesetzter Markenbestandteil - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "freenet iPhone" - verkehrsdurchgesetzter Markenbestandteil - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "freenet iPhone" als Marke für Internet-Service-Provider eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "freenet iPhone" aufgrund ausreichender Unterscheidungskraft als Marke eintragungsfähig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2001 - I ZB 55/98

    LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER; Unterscheidungskraft bei beschreibender werblicher

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung fremdsprachige Begriffe den entsprechenden deutschen gleichzustellen, sofern sie geläufige warenbeschreibende Bezeichnungen darstellen, die von den angesprochenen inländischen Verkehrskreisen auch verstanden werden (vgl. BGH GRUR 2001, 1047, 1048 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ).
  • EuGH, 06.05.2003 - C-104/01

    Libertel

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ; GRUR 2002, 804, 809 - Philips ).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Keine Unterscheidungskraft weisen vor allem solche Marken auf, denen die angesprochenen Verkehrskreise für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsgehalt zuordnen (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; 2001, 1151, 1152 - marktfrisch ).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-517/99

    Merz & Krell

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Für kennzeichnungsrechtliche Monopole ist damit nur Raum, soweit diese geeignet sind, dem Verbraucher die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren und damit die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (vgl. EuGH GRUR 2001, 1148, 1149 - BRAVO ).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Dieses Eintragungshindernis ist im Lichte des Allgemeininteresses auszulegen, das ihm zugrunde liegt, und das darin besteht, den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr zu gewährleisten (vgl. EuGH GRUR 2003, 604, 607 - Libertel ; GRUR 2002, 804, 809 - Philips ).
  • BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09
    Enthält ein Kombinationszeichen einen im Verkehr durchgesetzten Bestandteil (hier: "freenet"), der - was auf den Streitfall zutrifft - innerhalb des Gesamtzeichens unübersehbar als Betriebskennzeichen hervortritt, so kann dieses eingetragen werden, weil das Kombinationszeichen nicht ausschließlich aus schutzunfähigen Bestandteilen besteht (vgl. BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta ; Fuchs-Wissemann in HK-MarkenR, 2. Aufl. 2009, § 8 Rn. 68; Ströbele /Hacker, Markengesetz, 9. Aufl. 2009, § 8 Rn. 386).
  • BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" -

    Es können insoweit keine weitergehenden Anforderungen gestellt werden, als bei Kombinationszeichen, die von vornherein einen unterscheidungskräftigen Bestandteil enthalten (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA-Robusta; BPatG, Beschluss vom 11.02.2010, 26 W (pat) 6/09 - freenet iPhone; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Auflage, § 8 Rn. 322; Ströbele in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 11. Auflage, § 8 Rn. 580).
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