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   BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09   

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https://dejure.org/2010,28160
BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,28160)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,28160)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2010 - 30 W (pat) 57/09 (https://dejure.org/2010,28160)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Salzbergkammer Salarium Wellness Center (Wort-Bild-Marke)/Salarium" - Dienstleistungsidentität - klangliche Verwechslungsgefahr - selbständig kennzeichnende prägende Bedeutung eines Markenbestandteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salzbergkammer Salarium Wellness Center (Wort-Bild-Marke)/Salarium" - Dienstleistungsidentität - klangliche Verwechslungsgefahr - selbständig kennzeichnende prägende Bedeutung eines Markenbestandteils

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salzbergkammer Salarium Wellness Center (Wort-Bild-Marke)/Salarium" - Dienstleistungsidentität - klangliche Verwechslungsgefahr - selbständig kennzeichnende prägende Bedeutung eines Markenbestandteils

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salzbergkammer Salarium Wellness Center (Wort-Bild-Marke)/Salarium" - Dienstleistungsidentität - klangliche Verwechslungsgefahr - selbständig kennzeichnende prägende Bedeutung eines Markenbestandteils

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Salzbergkammer Salarium Wellness Center (Wort-Bild-Marke)/Salarium" - Dienstleistungsidentität - klangliche Verwechslungsgefahr - selbständig kennzeichnende prägende Bedeutung eines Markenbestandteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    c) Bei der Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr ist davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 20) - coccodrillo; GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 25) - SIERRA ANTIGUO ).

    d) Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der mit der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke enthaltene identische Wortbestandteil " Salarium " die angegriffene Marke in ihrem Gesamteindruck allein kollisionsbegründend prägt, indem er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 17) - coccodrillo; Ströbele/Hacker, MarkenG 9. Aufl., § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 289/01

    "Kleiner Feigling"; Verwechselungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 - Pantohexal).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    c) Bei der Beurteilung der klanglichen Verwechslungsgefahr ist davon auszugehen, dass der Verkehr beim Zusammentreffen von Wort- und Bildbestandteilen in einer Marke in der Regel dem Wort als einfachster und kürzester Bezeichnungsform eine prägende Bedeutung beimisst (vgl. BGH GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 20) - coccodrillo; GRUR 2008, 903, 905 (Nr. 25) - SIERRA ANTIGUO ).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    Die Frage der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der zueinander in Wechselbeziehung stehenden Faktoren der Ähnlichkeit der Marken, der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der prioritätsälteren Marke zu beurteilen, wobei insbesondere ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Marken durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH in st. Rspr. vgl. GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 783, 784 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX; GRUR 2008, 906 - Pantohexal).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    d) Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der mit der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke enthaltene identische Wortbestandteil " Salarium " die angegriffene Marke in ihrem Gesamteindruck allein kollisionsbegründend prägt, indem er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 17) - coccodrillo; Ströbele/Hacker, MarkenG 9. Aufl., § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 11.02.2010 - 30 W (pat) 57/09
    d) Somit kommt Verwechslungsgefahr nur dann in Betracht, wenn der mit der Widerspruchsmarke sowie in der angegriffenen Marke enthaltene identische Wortbestandteil " Salarium " die angegriffene Marke in ihrem Gesamteindruck allein kollisionsbegründend prägt, indem er eine selbständig kennzeichnende Funktion aufweist, und die übrigen Markenteile für die angesprochenen Verkehrskreise in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT ; GRUR 2004, 865, 866 - Mustang; GRUR 2006, 60, 62 (Nr. 17) - coccodrillo; Ströbele/Hacker, MarkenG 9. Aufl., § 9 Rdn. 279 ff. m. w. N.).
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