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   BPatG, 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12   

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https://dejure.org/2016,5695
BPatG, 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12 (https://dejure.org/2016,5695)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12 (https://dejure.org/2016,5695)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 29 W (pat) 118/12 (https://dejure.org/2016,5695)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 PatKostG, § 6 Abs 2 PatKostG, § 2 Abs 1 PatKostG, § 3 Abs 1 S 2 Nr 1 PatKostG, § 82 Abs 1 S 3 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Rich meets Beautiful" - mehrere Markenanmelder - Bruchteilsgemeinschaft - Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten - einfache Gebührenzahlung - Beschwerde gilt als nicht eingelegt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung der Marke "Rich meets Beautiful" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 35 und 38; Zahlung der Beschwerdegebühr im patentrechtlichen Einspruchsverfahren

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rich meets Beautiful" - mehrere Markenanmelder - Bruchteilsgemeinschaft - Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten - einfache Gebührenzahlung - Beschwerde gilt als nicht eingelegt

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Rich meets Beautiful" - mehrere Markenanmelder - Bruchteilsgemeinschaft - Beschwerdegebühr ist mehrfach zu entrichten - einfache Gebührenzahlung - Beschwerde gilt als nicht eingelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.08.2015 - X ZB 3/14

    Mauersteinsatz - Patenteinspruchsverfahren: Gebühren bei Beschwerden mehrerer

    Auszug aus BPatG, 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 18.08.2015, X ZB 3/14 - Mauersteinsatz) zur Zahlung der Beschwerdegebühr im patentrechtlichen Einspruchs(beschwerde)verfahren ist bei Einlegung einer Beschwerde, die von mehreren Personen erhoben wird, die Gebühr entsprechend der Anzahl der Beschwerdeführer zu entrichten.
  • BPatG, 03.12.2013 - 10 W (pat) 17/14

    Patentbeschwerdeverfahren - "Satz aus Mauersteinen" - zur Gebührenzahlung bei

    Auszug aus BPatG, 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12
    b) Das DPMA hat bei Beschwerden gegen die Zurückweisung einer Markenanmeldung durch mehrere Personen, die die Marke gemeinsam angemeldet hatten, die Bezahlung lediglich einer einzigen Gebühr - trotz des entgegenstehenden Gesetzeswortlauts und der entsprechenden Formulierung in der Rechtsmittelbelehrung - akzeptiert; dies ist von den Markensenaten des BPatG bisher unbeanstandet geblieben wie i. Ü. auch von den technischen Senaten in den vergleichbaren patentrechtlichen Beschwerdeverfahren bis zum Beschluss des 10. Senats vom 3. Dezember 2013 - 10 W (pat) 17/14, der Gegenstand der klarstellenden Entscheidung des X. Senats des BGH war.
  • BGH, 25.01.2016 - I ZB 15/15

    Rechtsbeschwerde gegen die Löschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 11.02.2016 - 29 W (pat) 118/12
    Die Rechtsfolge einer nicht vollständigen Zahlung ist gem. §§ 6 Abs. 2, 3 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 PatKostG die Nichtvornahmefiktion der Einlegung des Rechtsmittels, weshalb die Beschwerdegebühr als nicht entstanden angesehen wird (BGH, Beschluss vom 25.01.2016, I ZB 15/15 - Rn. 11, 12; Knoll in Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 66 Rn. 49; Busse/Schuster, PatG, 7. Auflage, § 6 PatKostG Rn. 9).
  • BPatG, 09.10.2017 - 29 W (pat) 517/15

    Markenbeschwerdeverfahren - "elAMARA (Wort-Bild-Marke/Esmara" - Zahlung der

    Das bedeutet, dass bei Einlegung einer Beschwerde durch mehrere Beschwerdeführer jeder der Beschwerdeführer die Beschwerdegebühr gesondert zu entrichten hat (zum patentrechtlichen Einspruchs(beschwerde)verfahren BGH GRUR 2015, 1255 Rn. 14 - Mauersteinsatz; zum patentrechtlichen Anmelderbeschwerdeverfahren BGH, Beschluss vom 28. März 2017, X ZB 19/16; BPatG, Beschluss vom 11. Februar 2016, 29 W (pat) 118/12; a. A. BPatG, BlPMZ 2017, 211, 25 W (pat) 19/15).
  • BPatG, 28.11.2016 - 19 W (pat) 18/16

    Patentbeschwerdeverfahren - "Spule und Verfahren zum Bilden einer Spule" - zur

    Nichts anderes kann nach Auffassung des Senats gelten, wenn mehrere Anmelder eines Patents gegen dessen Zurückweisung Beschwerde einlegen (so im Anschluss an die BGH-Entscheidung "Mauersteinsatz", BPatG, Beschluss vom 22. September 2016 - 8 W (pat) 14/16, Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt, X ZB 19/16; BPatG, Beschluss vom 14. Januar 2016 - 30 W (pat) 520/15; Beschluss vom 11. Februar 2016 - 29 W (pat) 118/12).
  • BPatG, 31.07.2023 - 25 W (pat) 561/22
    Es handelt sich folglich nicht um gemeinschaftliche Antragsteller im Sinne der Nummer B. (1) der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG, die nur eine Beschwerdegebühr zu entrichten hätten (vgl. BPatG 29 W (pat) 118/12 - Rich meets Beautiful; BPatG 30 W (pat) 520/15 - Life Tech IP).
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