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BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12
Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren
Auszug aus BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19
Bei der Prüfung, ob eine Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO war, ist grundsätzlich eine typisierende Betrachtungsweise geboten (BGH, X ZB 11/12, Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2013, 427, Randziffer 23).Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt wurde vom Bundesgerichtshof typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (BGH, X ZB 11/12, Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2013, 427, Randziffer 26), denn die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage stellt an eine.