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   BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19   

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BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19 (https://dejure.org/2020,2989)
BPatG, Entscheidung vom 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19 (https://dejure.org/2020,2989)
BPatG, Entscheidung vom 11. Februar 2020 - 35 W (pat) 4/19 (https://dejure.org/2020,2989)
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  • BGH, 18.12.2012 - X ZB 11/12

    Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BPatG, 11.02.2020 - 35 W (pat) 4/19
    Bei der Prüfung, ob eine Maßnahme der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO war, ist grundsätzlich eine typisierende Betrachtungsweise geboten (BGH, X ZB 11/12, Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2013, 427, Randziffer 23).

    Die Zuziehung eines Rechtsanwalts neben einem Patentanwalt wurde vom Bundesgerichtshof typischerweise als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO angesehen, wenn zeitgleich mit dem Nichtigkeitsverfahren ein das Streitpatent betreffender Verletzungsrechtsstreit anhängig ist, an dem die betreffende Partei oder ein mit ihr wirtschaftlich verbundener Dritter beteiligt ist (BGH, X ZB 11/12, Doppelvertretung im Nichtigkeitsverfahren, GRUR 2013, 427, Randziffer 26), denn die gleichzeitige Anhängigkeit eines Verletzungsrechtsstreits und einer dasselbe Patent betreffenden Nichtigkeitsklage stellt an eine.

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